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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 29.04.2024
- 5 C 126/23 -
Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen spricht nicht zwingend für Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds
Bepflanzung als parkähnliche Anlage kann Wohnwerterhöhung rechtfertigen
Allein das Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen spricht nicht für das Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds. Um eine Wohnwerterhöhung zu rechtfertigen, müsste eine Bepflanzung als parkähnliche Anlage vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Vermieterin in Berlin von einer ihrer Mieterinnen die Zustimmung zu einer
Aufwändig gestaltetes Wohnumfeld liegt bei über das übliche Maß hinausgehende Gestaltung vor
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die Vermieterin. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2024, 507/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 507 GE 2024, 507
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Dokument-Nr. 34076
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