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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 23.07.2012
- 20 C 272/11 -
Parabolantenne zum Empfang ausländischer Sender nicht zwingend zulässig
Informationsinteresse muss vom Mieter konkret dargelegt werden
Ein ausländischer Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang von Heimatsendern, wenn er sein Informationsbedürfnis konkret darlegt. Dazu ist erforderlich, dass er die Sender benennt, die ohne Parabolantenne nicht empfangbar sein sollen. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bewohnte ein
Anspruch auf Beseitigung der Satellitenschüssel bestand
Das Amtsgericht Mitte entschied zu Gunsten der
Abwägung zwischen Eigentumsrecht und Informationsbedürfnis notwendig
Der
Mieter hatte keinen Anspruch auf Zustimmung
Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung zwischen den beiderseitigen Interessen habe ergeben, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2013
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (vt/rb)
- BVerfG: Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall möglich
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 1314/11]) - Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 5/05])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 1567 GE 2012, 1567
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Dokument-Nr. 15759
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