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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.02.1994
- 1 BvR 1687/92 -
BVerfG: Ausländischer Mieter hat Anspruch auf Parabolantenne zum Empfang von Heimatsendern
Grundrecht auf Informationsfreiheit ist zu beachten
Ein dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer hat einen Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang von Heimatsendern. Angesichts seines Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) muss er sich nicht auf unzureichende oder andere Informationsquellen verweisen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bat im Jahr 1992 ein türkischer
Errichtung einer Sattelitenschüssel vom Grundrecht auf Informationsfreiheit geschützt
Das Bundesverfassungsgericht führte zunächst aus, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung ebenso wichtig sei, wie die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Dem Schutz des Grundrechts unterfallen auch Massenkommunikationsmittel, wie insbesondere Radio- und Fernsehsendungen. Dabei werde kein Unterschied zwischen in- und ausländischen Informationsquellen gemacht. Daher sei die Errichtung einer Sattelitenschüssel zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme grundsätzlich ebenfalls von der Informationsfreiheit geschützt.
Einzelfallabwägung erforderlich
Die Anbringung einer
Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne bei fehlendem Kabelanschluss
Fehlt es an einem
Zustimmungserteilung nur unter Bedingungen
Das Verfassungsgericht betonte, dass der
Besonderes Informationsinteresse ausländischer Mieter ist zu beachten
Für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer sei nach Auffassung der Verfassungsrichter zudem zu beachten, dass sie ein besonderes
Grundrecht ermöglicht Informationsquelle selbst zu wählen
Schließlich sei nach Ansicht des Verfassungsgerichts zu beachten, dass das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG die Informationsfreiheit umfassend schützt und jedem das Recht gibt selbst zu entscheiden, aus welchen allgemein zugänglichen Informationsquellen er sich unterrichten möchte. Damit sei es unzulässig, auf andere Informationsquellen derselben Art zu verweisen, insbesondere aber auf andere Arten von Informationsquellen, wie Radio, Zeitungen, Videos oder Übersetzungen deutschsprachiger Sendungen durch Familienangehörige.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Bundesverfassunsggericht, ra-online (vt/tb)
Jahrgang: 1994, Seite: 121 AfP 1994, 121 | Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 90, Seite: 27 BVerfGE 90, 27 | Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 1994, Seite: 148 DWW 1994, 148 | Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ)
Jahrgang: 1994, Seite: 183 EuGRZ 1994, 183 | Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ)
Jahrgang: 1995, Seite: 152 JZ 1995, 152 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 1994, Seite: 239 NJ 1994, 239 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1994, Seite: 1147 NJW 1994, 1147 | Zeitschrift: Wohnungseigentum (WE)
Jahrgang: 1994, Seite: 205 WE 1994, 205 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 1994, Seite: 1167 WM 1994, 1167 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1994, Seite: 251 WuM 1994, 251 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1994, Seite: 203 ZMR 1994, 203 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 1994, Seite: 715 ZUM 1994, 715
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Dokument-Nr. 15852
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