wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.10.2013
5 C 93/13 -

Katze als Fundtier: Für Gemeinde tätiges Tierheim hat keinen Kosten­erstattungs­anspruch gegen Tierhalter

Eintreibung der Kosten durch Gemeinde

Wird eine gefundene Katze in einem Tierheim abgegeben, so steht dem Tierheim dann kein Anspruch auf Erstattung der durch die Pflege entstandenen Kosten gegen den Tierhalter zu, wenn das Tierheim als Verwaltungshelfer für die Gemeinde tätig ist. Vielmehr obliegt es der Gemeinde die entstandenen Kosten einzutreiben. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 brachte eine Frau eine von ihr gefundene Katze in ein Tierheim. Das Tierheim war aufgrund eines mit der Gemeinde geschlossenen Fundtiervertrags dazu verpflichtet, herrenlose oder gefundene Tiere aufzunehmen und zu pflegen. Drei Tage später konnte der Halterin der Katze ihr Tier übergeben werden. Nachfolgend verlangte das Tierheim die durch die Pflege der Katze entstandenen Kosten in Höhe von ca. 238 Euro von der Tierhalterin ersetzt. Da sich diese jedoch weigerte, erhob das Tierheim Klage.

Tierheim war als Verwaltungshelfer tätig

Das Amtsgericht Bremen führte zum Fall aus, dass zunächst die Finderin zur Verwahrung und Pflege der Katze verpflichtet war. Sie sei jedoch nach § 967 BGB berechtigt gewesen, das Fundtier der zuständigen Behörde zu übergeben. Dies sei hier die Gemeinde gewesen. Diese wiederum habe für die Verwahrung der Fundtiere Dritte einschalten können, was durch Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit dem Tierheim auch geschehen ist. Das Tierheim sei aufgrund dessen als Verwaltungshelfer für die Gemeinde tätig geworden.

Kein Anspruch auf Erstattung der Pflegekosten

Da das Tierheim als Verwaltungshelfer tätig geworden sei, so das Amtsgericht weiter, habe ihm kein Anspruch auf die Erstattung der Kosten zugestanden. Denn ein Verwaltungshelfer könne bei ihm entstandene Kosten nicht selbst eintreiben. Dafür sei vielmehr die Gemeinde mittels eines öffentlich-rechtlichen Kostenbescheids zuständig gewesen. Bei dem Tierheim habe es sich nach Überzeugung des Gerichts um ein "ausgelagertes Fundbüro" speziell für Tiere gehandelt. Es habe sich wegen der entstandenen Kosten an die Gemeinde wenden können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2014
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/NJW 2014, 1120/rb)

Urteile zu den Schlagwörtern: Erstattung | Fundtier | Gemeinde | Stadt | Katze | Kater | Katzen | kein Anspruch auf ... | Kostenerstattung | Pflegekosten | Tierhalter | Tierheim
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1120
NJW 2014, 1120

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18543 Dokument-Nr. 18543

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18543

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?