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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2020
- 9 C 410/19 -
Rechtsanwalt muss Behauptung zur fehlenden Kenntnis von deutscher Sprache sowie Nichteinhaltung deutscher Gesetze nicht dulden
Anspruch auf Unterlassung, nicht aber Schmerzensgeld
Wird auf einem Bewertungsportal behauptet, dass ein Rechtsanwalt keine Kenntnis der deutschen Sprache hat und sich nicht an Deutsche Gesetze hält, so steht dem Anwalt ein Unterlassungsanspruch zu. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde auf einem
Anspruch auf Unterlassung
Das Amtsgericht Bremen bejahte einen Anspruch auf
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe dem Anwalt aber kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Eine schwerwiegende Rechtsverletzung, die eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2020
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28878
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