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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 12.10.2011
- 411 C 3364/11 -
Sehbehinderter 82-jähriger Mieterin steht Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zu Betriebskostenabrechnung zu
Fehlende Übersendung schließt Anspruch auf Nachzahlung aus
Eine sehbehinderte 82-jährige Mieterin kann von ihrer Vermieterin verlangen, dass ihr die Kopien zu den Belegen einer Betriebskostenabrechnung übersendet werden. Kommt die Vermieterin dem nicht nach, so steht ihr kein Anspruch auf die Nachzahlung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin auf Zahlung des sich aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2007 bis 2009 ergebenden Nachzahlungsbetrags in Höhe von insgesamt ca. 1.780 Euro. Die 82-jährige und
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf die
Unzumutbarkeit der Belegeinsicht in den Geschäftsräumen der Vermieterin
Angesichts des Alters und der Sehbehinderung der Mieter hielt das Amtsgericht eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2015
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21802
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