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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2012
- 47 C 12107/12 -
Amtsgericht Düsseldorf: Gewerbeauskunft-Zentrale hat keinen Anspruch auf Zahlung aus angeblichem Vertrag
Amtsgericht Düsseldorf sieht keine Ansprüche finanzieller Art der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Die Gewerbeauskunft-Zentrale kann keine Bezahlung aus dem von ihr verschickten Formular beanspruchen. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt die
Amtlich aussehende Eintragungsformulare - Kosten im Kleingedruckten
Damit sich möglichst viele Gewerbetreibende dort auch eintragen, verschickte die
Kunde erhebt Feststellungsklage gegen GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Ein Kunde der
"Es wird festgestellt, dass der Beklagten (die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei (Kunde) in die Onlinedatenbank der Beklagten."
GWE-Wirtschaftsinformations GmbH muss Kosten des Rechtsstreits tragen
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2013
Quelle: ra-online, AG Düsseldorf (vt/pt)
- Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der Eintragungskosten
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: 40 C 8543/11]) - Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollte
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.06.2011
[Aktenzeichen: 114 C 128/11]) - Gewerbeauskunft-Zentrale gewinnt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach
(Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.07.2011
[Aktenzeichen: 60 C 182/11])
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Dokument-Nr. 16395
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