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Amtsgericht Fürth, Urteil vom 22.11.1984
- 1 C 415/84 -
Nichtlöschen von Adventskerzen ist grob fahrlässig
Von brennenden Kerzen ausgehende Gefahr hinreichend bekannt
Es ist grob fahrlässig, vor dem Verlassen der Wohnung die auf einem Adventskranz brennenden Kerzen nicht zu löschen. Dies hat das Amtsgericht Fürth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall zündete die Ehefrau des Klägers die Kerzen des Adventskranzes an. Daraufhin ging sie zum Einkaufen und vergaß, die Kerzen wieder zu löschen. Im Folgenden kam es zu einem
Ehefrau Repräsentantin des Klägers
Das Amtsgericht entschied gegen den Kläger. Die Versicherung sei nicht verpflichtet gewesen den Schaden auszugleichen, da der Schaden von der Ehefrau des Klägers grob fahrlässig verursacht worden sei. Diese Fahrlässigkeit müsse sich der Kläger auch zurechnen lassen, da seine Ehefrau als seine
Sorgfalt in schwerem Maß verletzt
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzt worden ist. Dies sei nach Auffassung des Gerichts hier zu bejahen, da der Umgang mit offenem Feuer stets ständiger Beaufsichtigung bedarf. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich leicht brennbare Gegenstände, wie etwa ein
Verpflichtung zur Überwachung
Das Gericht führte weiter aus, dass die Frau des Klägers verpflichtet sei über die Kerzen zu wachen, da sie die Kerzen angezündet habe. Sie werde nicht dadurch entschuldigt, dass sie mit anderweitigen Besorgungen beschäftigt war und den "Kopf voll anderer Dinge" hatte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Amtsgericht Fürth, ra-online (zt/VersR 1985, 773/rb)
- Wegen "körperlicher Reize" des Partners die brennenden Adventskranzkerzen vergessen - Keine grobe Fahrlässigkeit
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1999
[Aktenzeichen: 4 U 182/98]) - BGH: Brennenlassen einer Adventskranzkerze ist nicht unbedingt grob fahrlässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.1985
[Aktenzeichen: IVa ZR 130/84]) - Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
[Aktenzeichen: 7 S 4333/01]) - Angezündeter Adventskranz darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 20.04.2006
[Aktenzeichen: 5 O 422/05])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1985, Seite: 773 VersR 1985, 773
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Dokument-Nr. 13031
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