wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 20.03.2015
5 C 439/14 -

Unterzeichnung einer Modernisierungs­ankündigung mit voraussichtlichem Erhöhungsbetrag stellt keine Zustimmung zu einer späteren Mieterhöhung dar

Vermieter stellte reduzierte Mieterhöhung im Falle des Verzichts auf Minderungsrecht in Aussicht

Unterschreibt ein Wohnungsmieter eine Modernisierungs­ankündigung mit dem Inhalt, dass im Falle des Verzichts auf das Mietminderungsrecht eine nur reduzierte Mieterhöhung fällig wird, liegt darin keine Zustimmung zur späteren Mieterhöhung, wenn der Erhöhungsbetrag in der Ankündigung lediglich als Circa-Wert angegeben wurde. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 erhielten die Mieter einer Wohnung eine Modernisierungsankündigung. Das Schreiben enthielt einen Passus, wonach eine nur reduzierte Mieterhöhung geltend gemacht werde, wenn die Mieter auf ihr Recht zur Mietminderung verzichten würden. Der Erhöhungsbetrag wurde auf Grundlage einer Kostenberechnung als Circa-Wert angegeben. Die Mieter unterschrieben die Modernisierungsankündigung. Nach Abschluss der Arbeiten verlangte die Vermieterin im April 2014 die im Ankündigungsschreiben enthaltene erhöhte Miete. Die Mieter ließen dies nicht gelten, so dass der Fall vor Gericht kam.

Kein Anspruch auf Erhöhungsbetrag

Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf den Erhöhungsbetrag aus der Modernisierungsankündigung zugestanden. Denn darin sei trotz Unterzeichnung durch die Mieter keine wirksame Mieterhöhungsvereinbarung zu sehen gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass die Formulierung der Ankündigung vorläufigen Charakter gehabt habe und somit nicht auf eine endgültige Regelung des Mieterhöhungsbetrags geschlossen habe.

Notwendigkeit einer Mieterhöhungserklärung im Sinne von § 559 b BGB

Habe ein Mieter bei einer Modernisierungsankündigung eine Erklärung unterzeichnet, so das Amtsgericht, woraus sich der voraussichtliche Erhöhungsbetrag ergibt, so handle es sich dann nicht um die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, wenn der Erhöhungsbetrag auf Grundlage einer Kostenberechnung als Circa-Wert angegeben werde. Die Vermieterin sei daher verpflichtet gewesen, eine Mieterhöhungserklärung gemäß § 559 b BGB abzugeben. Dem sei sie bisher jedoch nicht nachgekommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2016
Quelle: Amtsgericht Görlitz, ra-online (zt/WuM 2016, 302/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 302
WuM 2016, 302

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22694 Dokument-Nr. 22694

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22694

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?