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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 20.03.2015
- 5 C 439/14 -
Unterzeichnung einer Modernisierungsankündigung mit voraussichtlichem Erhöhungsbetrag stellt keine Zustimmung zu einer späteren Mieterhöhung dar
Vermieter stellte reduzierte Mieterhöhung im Falle des Verzichts auf Minderungsrecht in Aussicht
Unterschreibt ein Wohnungsmieter eine Modernisierungsankündigung mit dem Inhalt, dass im Falle des Verzichts auf das Mietminderungsrecht eine nur reduzierte Mieterhöhung fällig wird, liegt darin keine Zustimmung zur späteren Mieterhöhung, wenn der Erhöhungsbetrag in der Ankündigung lediglich als Circa-Wert angegeben wurde. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 erhielten die Mieter einer Wohnung eine
Kein Anspruch auf Erhöhungsbetrag
Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf den Erhöhungsbetrag aus der
Notwendigkeit einer Mieterhöhungserklärung im Sinne von § 559 b BGB
Habe ein Mieter bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2016
Quelle: Amtsgericht Görlitz, ra-online (zt/WuM 2016, 302/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 302 WuM 2016, 302
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Dokument-Nr. 22694
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