die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Modernisierungsankündigung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2023
- VIII ZR 106/21 -
BGH: Modernisierungsmieterhöhung kann zur Begründung auf Modernisierungsankündigung verweisen
Unschädlichkeit der fehlenden Angabe der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten
Zur Begründung einer Modernisierungsmieterhöhung kann auf die Modernisierungsankündigung verwiesen werden. Zudem ist es unschädlich, dass nicht die tatsächlichen Gesamtkosten angegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 wurde an der Außenfassade eines Miethauses in Braunschweig eine Wärmedämmung angebracht. Nach Abschluss der Arbeiten erhielt die Mieterin einer der im Haus befindlichen Wohnungen im Dezember 2016 eine Mieterhöhungserklärung. Zur Begründung der Erhöhung wurde auf das Ankündigungsschreiben zu den Arbeiten vom März 2016 verwiesen, ohne die tatsächlich entstandenen Kosten mitzuteilen. Die Mieterin hielt die Bezugnahme auf das Ankündigungsschreiben für unzulässig und verweigerte die Zahlung der erhöhten Miete. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 17.10.2022
- 6 C 217/21 -
Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungsankündigung
Fortgesetzte Weigerung des Einbaus der Rauchwarnmelder rechtfertigt Kündigung
Der Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungsankündigung gemäß § 555 c BGB. Weigert sich ein Mieter fortgesetzt den Einbau der Rauchwarnmelder zu dulden, rechtfertigt dies seine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, nachdem der Vermieter seit einem Jahr vergeblich versuchte, mit der Mieterin einen Termin zur Installation der Rauchwarnmelder zu vereinbaren. Auf die unzähligen Terminanfragen kam jedoch nie eine Reaktion der Mieterin. Im Februar 2021 sprach der Vermieter... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.09.2021
- 67 S 95/21 -
Erforderlichkeit der Neuankündigung eines Balkonanbaus bei Baubeginn 16 Monate nach Ankündigung
Extreme und unübliche zeitliche Abweichung
Soll mit dem Anbau von Balkonen 16 Monate nach der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme begonnen werden, so bedarf es einer Neuankündigung. In diesem Fall liegt nämlich eine Extreme und unübliche zeitliche Abweichung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen eine ihrer Mieterinnen auf Duldung von Arbeiten zum Anbringen eines Balkons an der Wohnung. Die Baumaßnahme wurde von der Vermieterin mehr als 16 Monate zuvor angekündigt. Das Amtsgericht wies die Duldungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.04.2021
- VIII ZB 44/20 -
BGH: Kein Anlass für Duldungsklage wegen fehlender Abgabe einer Duldungserklärung ohne erneute Fristsetzung
Vermieter hat Kosten für verfrühte Duldungsklage zu tragen
Gibt ein Wohnungsmieter nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Duldungserklärung bezüglich angekündigter Baumaßnahmen ab, so ist eine Duldungsklage nur veranlasst, wenn dem Mieter erneut eine Frist zur Abgabe der Duldungserklärung gesetzt wird. Für eine verfrühte Duldungsklage muss der Vermieter die Kosten tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 erhielten die Mietern einer Wohnung in Berlin eine Modernisierungsankündigung. Mit dem Schreiben wurden die Mieter unter Fristsetzung zur Abgabe einer Duldungserklärung aufgefordert. Nachdem die Vermieterin innerhalb der gesetzten Frist die Duldungserklärung nicht erhielt, erhob sie Klage auf Duldung der Baumaßnahmen. Die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2021
- VIII ZR 5/20 -
BGH: Bei trennbaren Modernisierungsmaßnahmen können mehrere Mieterhöhungen für jeweils abgeschlossene Maßnahmen erklärt werden
Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen in einheitlichem Schreiben unerheblich
Liegen trennbare Modernisierungsmaßnahmen vor, kann für jede abgeschlossene Maßnahmen eine Mieterhöhung nach § 559 BGB erklärt werden. Dabei ist es unerheblich, dass die Modernisierungsmaßnahmen durch ein einheitliches Schreiben angekündigt wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2017 wurde den Mietern einer Wohnung in Osnabrück mehrere Modernisierungsmaßnahmen angekündigt. So umfassten die Arbeiten die Erneuerung der Fenster, den Anbau von Balkonen und den Einbau neuer Wohnungseingangstüren mit verbessertem Schall-, Wärme-, Brand- und Einbruchschutz. Im Juni 2018 erhielten die Mieter nach Abschluss der... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2021
- VIII ZR 305/19 -
Musterfeststellungsklage zur Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme erfolgreich
Für Mieterhöhungen gilt bei 2018 nur angekündigter Modernisierung altes Recht
Der Bundesgerichtshof hat in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass die Vermieterin aufgrund der im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen in ihrer großen Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnen kann. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Modernisierungskündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten bedarf es nicht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Dezember 2018 kündigte die Musterbeklagte den Mietern Modernisierungsmaßnahmen an, die im Zeitraum von Dezember 2019 bis Juni 2023 durchgeführt werden sollten, unter anderem die Anbringung einer Wärmedämmung, den Austausch der Fenster, die Anbringung von Rollläden sowie den Anbau von Balkonen. Der Musterkläger hält die Ankündigung wegen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2020
- 65 S 250/19 -
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Widerspruch oder erheblicher Abweichung der Angaben in Modernisierungsankündigung von Modernisierungsmieterhöhungserklärung
Mieter kann Berechtigung der Mieterhöhung nicht nachprüfen
Stehen die Angaben in einer Modernisierungsankündigung im Widerspruch oder weichen sie erheblich von Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung ab, so ist das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters unwirksam. Denn in diesem Fall kann der Mieter die Berechtigung der Mieterhöhung nicht nachprüfen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Feststellung, dass sie nicht zur Zahlung der von der Vermieterin geltend gemachten Mieterhöhung verpflichtet sind. Die Mieter bemängelten, dass die Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung vom März 2017 nicht mit den Angaben aus der Modernisierungsankündigung vom September 2015 übereinstimmten.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 01.09.2020
- 67 S 108/20 -
Kein Duldungsanspruch gegenüber Wohnungsmieter bei weit verfrüht ausgesprochener Modernisierungsankündigung
Rechtsmissbräuchliche Modernisierungsankündigung bei Ankündigung 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen
Bei einer weit verfrüht ausgesprochenen Modernisierungsankündigung steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter kein Anspruch auf Duldung der Baumaßnahmen zu. Eine solche Ankündigung ist nämlich rechtsmissbräuchlich. Von einer weit verfrühten Ankündigung kann ausgegangen werden, wenn sie 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnamen erfolgt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin gegenüber einen ihrer Wohnungsmieter im Jahr 2019 Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erhoben. Die Maßnahmen sollten ab Februar 2020 an dem großen Mietwohnungskomplex in Berlin durchgeführt werden. Die Maßnahmen hatte die Vermieterin im September 2018 sämtlichen Mietern gegenüber angekündigt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.01.2018
- 433 C 20391/17 -
Gehbehindertem Mieter mit Anwohnerparkausweis steht kein Modernisierungskündigungsschutz zu
Parkausweis kann bei Umzug auch für andere Wohnung beantragt werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der an den Erhalt der Wohnung geknüpfte Besitz eines Parkausweises im Innenstadtbereich einem Mieter keinen Modernisierungskündigungsschutz bietet.
Der Mieter des zugrunde liegenden Falls hatte seit 1983 ein Zimmer des Anfang der sechziger Jahre in der Münchner Maxvorstadt als Studentenwohnheim errichteten Hauses zuletzt für pauschal monatlich 152,88 Euro gemietet. Das Haus war Mitte 2015 von der Klägerin erworben worden.Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis Ende 2016 ordentlich zum 30. September 2017 und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dresden, Urteil vom 02.10.2008
- 145 C 5372/08 -
Vermieter will Teppichboden durch Laminat austauschen: Mieter kann abgenutzten Teppichboden eigenmächtig erneuern
Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar
Weigert sich ein Vermieter, einen abgenutzten Teppichboden auszutauschen und beabsichtigt er vielmehr die Verlegung von Laminat, so kann der Mieter den Teppichboden selbst erneuern und die Kosten dafür gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ersetzt verlangen. Der Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt eine formell anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung in Dresden im Januar 2008 den Austausch des zehn Jahre alten Teppichbodens. Der Vermieter wollte aber keinen neuen Teppichboden verlegen. Er bot stattdessen die Verlegung von Laminat an. Damit waren wiederum die Mieter nicht einverstanden und ließen daher den Teppichboden selbst austauschen. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr