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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 21.02.1992
- 43 b C 1717/91 -
Vermieter darf Wohnung zwecks Verkaufs nur einmal im Monat betreten
Begrenzung der Besucheranzahl auf sechs Personen und Beschränkung der Besuchszeit auf 30 Minuten
Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung verkaufen, so steht ihm einmal im Monat ein Besichtigungsrecht mit Kaufinteressenten zu. Die Zahl der Interessenten ist dabei auf sechs Personen zu begrenzen. Ebenso darf die Besichtigungszeit nicht 30 Minuten überschreiten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung diese verkaufen. Sie machte gegenüber der
Anspruch auf Zutritt bestand nur eingeschränkt
Das Amtsgericht Hamburg beschränkte das
Wahrnehmung des Besichtigungsrechts im zumutbaren Rahmen
Zwar habe die
Regelung zum täglichen und mehrstündigen Besichtigungsrecht unwirksam
Die Regelung im Mietvertrag, wonach der
Anwesenheitsrecht des Mieters bei Besichtigung
Darüber hinaus stehe dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1992, 540/rb)
- Vermieter darf keine Fotos einer eingerichteten Wohnung zu Präsentationszwecken für neue Mietinteressenten anfertigen
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.09.2009
[Aktenzeichen: 2 S 218/09]) - Besichtigungsrecht des Vermieters bei geplantem Verkauf der Wohnung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2002
[Aktenzeichen: 2/17 S 194/01])
Jahrgang: 1992, Seite: 540 WuM 1992, 540
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Dokument-Nr. 15668
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