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Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.07.2016
- 205 C 36/16 -
In den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr muss eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad zu erreichen sein
Temperaturen von unter 18 Grad stellen Mangel dar
Eine Heizungsanlage muss so eingestellt sein, dass in den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad erreicht wird. Liegt die Temperatur darunter, so liegt ein Mangel vor. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Wintermonaten 2015/2016 betrug die Raumtemperatur in einer Dachgeschosswohnung in der Zeit von 23 und 6 Uhr nur maximal 16 Grad. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin aus Gründen der Energieeinsparung die
Anspruch auf Raumtemperatur in den Nachtstunden von mindestens 18 Grad
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen stehe nach § 535 BGB ein Anspruch darauf zu, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2017, Seite: 427 WuM 2017, 427
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Dokument-Nr. 25039
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