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Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.06.2007
- 208 C 194/07 -
Vermieter darf Trockenraum nicht einfach zusperren
Zum Wäschetrocknen auf dem Dachboden
Überlässt ein Vermieter Mietern einen Trockenraum, darf dieser grundsätzlich nicht einfach entzogen werden. Dies hat das Amtsgerichts Köln entschieden.
Die
Mieter klagen auf Zugang zum Dachboden
Das wollten sich die Hausbewohner nicht gefallen lassen. Erstens hatten sie zuvor diesen
Richter: Mieter haben Anspruch auf Mitbesitz am Dachboden
Den zuständigen Richter überzeugten all diese Argumente. Er ordnete an, dass den Mietern wieder ein Zugang zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2009
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2008, Seite: 94 WuM 2008, 94
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Dokument-Nr. 8166
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