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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trockenboden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 12.07.2017
- 452 C 3269/17 -

Mieter müssen ungehinderten Zugang zu Trocken- und Waschkeller haben

Jeweiliges Abholen des benötigten Schlüssels bei der Verwaltung für Mieter nicht zumutbar

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machen, nicht aufgegeben werden darf, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen.

Das klagende Ehepaar des zugrunde liegenden Falls ist seit 1976 Mieter einer Wohnung im Zentrum München-Neuperlachs. Im Mietvertrag war vereinbart worden, dass die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen gemäß den dafür geltenden Bestimmungen von den Mietern mitbenutzt werden können.Die Kläger beantragen, ihnen wieder durch Überlassung eigener Schlüssel ungehinderten Zugang zu Waschküche und Trockenraum zu ermöglichen. Nach Auswechslung des Schlosses wurden sie seit Oktober 2016 darauf verwiesen, jeweils einen Schlüssel bei der örtlichen Hausverwaltung auszuleihen.Die beklagte Vermieterin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.07.2014
- 203 C 192/14 -

Mietminderung von 2 % bei Entzug der Nutzungsmöglichkeit des mitvermieteten Dachbodens gerechtfertigt

Bei 75 qm großer Wohnung stellt Entzug der Dachbodennutzung erheblichen Mangel dar

Besteht nach dem Mietvertrag eine Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden und wird diese Möglichkeit entzogen, kann der Mieter seine Miete um 2 % mindern. Bei einer 75 qm großen Wohnung stellt der Entzug der Dachbodennutzung auch keinen unerheblichen Mangel dar. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da ihm die nach dem Mietvertrag gewährte Dachbodennutzung entzogen wurde. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an, sodass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB um 2 % mindern... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994
- 3 C 0701/93 -

Mietminderung von 50 % bei Lärmbelästigung sowie Nichtnutzung des Trockenraums und Wäscheplatz aufgrund Bauarbeiten

Beeinträchtigung des Wohlempfindens rechtfertigte Mietminderung

Tritt aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen eine erhebliche Lärmbelästigung auf und kann wegen der Bauarbeiten weder der Trockenraum noch der Wäscheplatz genutzt werden, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 50 % der Nettokaltmiete. Dies hat das Amtsgericht Weißwasser entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von umfangreichen Bau- und Sanierungsarbeiten zu einer erheblichen Lärmbelästigung kam. Zudem war in dieser Zeit der Trockenraum und Wäscheplatz nicht nutzbar. Die von der Vermieterin beauftragten Baumaßnahmen dauerten ca. drei Monate an. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 14.04.1983
- 4 C 490/82 -

Kein Mietmangel bei hohen Heizkosten wegen Außenlage der Wohnung und Änderung der Trockenraumnutzung

Recht zur Mietminderung besteht nicht

Die Außenlage einer Wohnung stellt trotz höherer Heizkosten kein Mangel dar. Ebenso die Änderung der Trockenraumnutzung, solange die Nutzung der Wohnung nicht beeinträchtigt wird. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil die Trockenraumnutzung durch die Hausordnung geändert wurde und aufgrund der Außenlage der Wohnung höhere Heizkosten entstanden, minderte der Mieter der Wohnung seine Miete. Da der Vermieter damit nicht einverstanden war, landete der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Steinfurt entschied gegen den Mieter. Dieser... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 22.07.1991
- 90 C 144/91 -

Einseitige Entziehung des Nutzungsrechts an Trockenspeicher durch Vermieter unzulässig

Ausnahme: Zur Verfügung stellen eines gleichwertigen Ersatzraums

Der Vermieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, einseitig das Nutzungsrecht der Mieter an einem Trockenspeicher zu entziehen. Etwas anderes gilt, wenn er einen gleichwertigen Ersatzraum anbietet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Vermieter statt des ursprünglichen Trockenspeichers seinen Mietern nunmehr einen um mindestens die Hälfte kleineren Raum zum Trocknen ihrer Wäsche zur Verfügung. Als Ausgleich für die Verkleinerung des Trockenraums, stellte der Vermieter zudem einen Wäschetrockner bereit. Die Mieter waren damit jedoch nicht einverstanden und erhoben Klage.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.10.2000
- 218 C 138/00 -

Entzug der vertraglich zugesicherten Nutzungsmöglichkeit von Waschküche, Trockenspeicher und Garten rechtfertigt Mietminderung von 17,6 %

Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache ist erheblich eingeschränkt

Entzieht der Vermieter trotz mietvertraglich zugesicherter Nutzungsmöglichkeit die Waschküche, den Trockenspeicher und den Garten, so ist die Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann daher seine Miete um 17,6 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter ihr die Nutzung der Waschküche, des Trockenspeichers und des Gartens entzog. Gegenstand des Mietvertrags war jedoch die Mitbenutzungsberechtigung der genannten Räume und des Gartens. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht ein. Seiner Meinung nach habe er die Nutzung entziehen können,... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 08.08.1985
- 6 S 100/85 -

Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens

Zutrittsverwehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel

Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter den Zutritt zum Garten durch Versperren der Durchgangstür verwehrt. Der Mieter wollte in dem Garten seine Wäsche trocknen. Ein uneingeschränktes Recht zur Gartennutzung hatte der Mieter nicht. Nur aufgrund einer mündlich getroffenen Vereinbarung hatte der Vermieter dem Mieter eingeräumt, bei gutem Wetter gelegentlich im Garten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarburg, Urteil vom 28.11.2001
- 5 C 473/01 -

Geringfügige Beeinträchtigungen berechtigen nicht zu einer Mietminderung

Folgende Mängel sind geringfügig: mangelnde Verfugung der Fußbodenleisten und Türenränder, überarbeitungsbedürftige Decke, renovierungsbedürftiger Flur und fehlende Wäscheleinen im Trockenraum

Geringfügige Mängel einer Mietsache rechtfertigen keine Mietminderung. Es liegen insofern nur unerhebliche Beeinträchtigungen vor. Dies hat das Amtsgericht Saarburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die beklagte Mieterin ihre Miete wegen folgender behaupteter Mängel: mangelnde Verfugung der Fußbodenleisten und Türenränder, überarbeitungsbedürftige Decke, renovierungsbedürftiger Flur, fehlende Wäscheleinen im Trockenraum, unfertiger Zustand der Außenanlage, fehlender Rasen und ungenügende Pflege der Anlage. Der Garten wurde von der Beklagten nicht... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.06.1996
- 13 BS 13/96 -

Nutzungsentziehung eines Trockenraumes berechtigt zu einer Mietminderung von 2 %

Jederzeitiger Widerruf der Gestattung einer vertragslosen Nutzung

Wird dem Wohnungsmieter die Nutzung eines Trockenraums entzogen, so ist er berechtigt die Miete um 2 % zu mindern. Gestattet der Vermieter die vertragslose Nutzung von Kellerräumen im Mietshaus, so kann er dies jederzeit widerrufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stand der Mieterin einer Wohnung nach dem schriftlichen Mietvertrag die Nutzung eines Kellerraumes zu. Sie stellte seit Beginn des Mietverhältnisses in drei weiteren Kellerräumen (Zählerraum, zentraler Kellerraum, Durchgangsraum zum Garten), die nicht vom Mietvertrag umfasst waren, Möbel und sonstige Sachen ab. Der Heizungskeller wurde als Trockenraum... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brühl, Urteil vom 31.10.2000
- 21 C 256/00 -

Wäschetrocknen auf dem Balkon ist erlaubt

Keine ästhetische Beeinträchtigung des Aussehens des Hauses

Untersagt eine Hausordnung das Trocknen von Wäsche innerhalb einer Wohnung, so gilt dies nicht für das Wäschetrocknen auf dem Balkon. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall trocknete der Mieter einer Mietwohnung seine Wäsche auf dem Balkon. In der Hausordnung war vorgesehen, dass die Mieter die Wäsche im Trockenraum zu trocknen haben. Der Vermieter begehrte nun vom Mieter das Unterlassen des Wäschetrocknens auf dem Balkon.Das Amtsgericht Brühl entschied gegen den Vermieter. Aus der Hausordnung konnte... Lesen Sie mehr