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Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 17.01.2013
Grundloses Töten eines Wolfes verstößt gegen Tierschutzgesetz
Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt
Das Erlegen eines Wolfes ohne Rechtfertigung stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Montabaur hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im April vorigen Jahres wurde in einem Jagdrevier im Westerwald ein
Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erwiesen
Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung wurde der zwischenzeitlich 72jährige Angeklagte zu einer
Angeklagter hielt Wolf für einen Schäferhund
Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung selbst angegeben, dass er davon ausgegangen war, dass es sich um einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013
Quelle: Amtsgericht Montabaur/ra-online
- Jäger erschießt Pferd: Vorläufige Einziehung des Jagdscheins rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.09.2012
[Aktenzeichen: 6 L 828/12.KO]) - Hund statt Wildschwein erschossen – Jäger darf Waffenbesitzkarte trotzdem behalten
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.08.2012
[Aktenzeichen: 5 K 504/12.NW])
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Dokument-Nr. 15066
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