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Amtsgericht München, Urteil vom 14.05.2010
- 121 C 31386/09 -
AG München: Unzulängliche Beleuchtung einer Treppe führt nicht zu Schadenersatzanspruch
Treppen müssen nicht schlechthin gefahrlos und frei von Mängeln sein
Treppen müssen nicht schlechthin gefahrlos sein. Eine Verkehrssicherungspflicht besteht nur dahingehend, in zumutbarer Weise Gefahren auszuräumen und vor solchen zu warnen, die für einen Benutzer, der selbst die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht einstellen kann. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall begab sich im Mai 2007 der spätere Kläger in ein Pflegeheim, in dem sich zu diesem Zeitpunkt seine Ehefrau aufhielt. Er war dorthin gerufen worden, weil es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Heimleiter und der Ehefrau gekommen war. Er wurde schließlich aufgefordert, den Schrank der Ehefrau, der sich im
Ehemann verlangt Schmerzensgeld aufgrund einer unzureichend beleuchteten Treppe
Nunmehr verlangte er 4.900 Euro Schmerzensgeld vom Heim. Schließlich sei die
Heim hält Verkehrssicherungspflicht nicht für verletzt
Das Heim wies jede Forderung zurück. Es habe seine
Verkehrssicherungspflichtiger muss in zumutbarer Weise Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor Gefahren warnen
Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. Eine Sorgfaltspflichtverletzung sei nicht ausreichend vorgetragen. Der zu kurze
Rechtliche Verpflichtung Handlauf einer Treppe bis über die letzte Stufe zu führen besteht nicht
Die Gestaltung eines Handlaufs führe an sich noch nicht zu einer Sorgfaltspflichtverletzung. Eine rechtliche Verpflichtung, den
Bei unzureichender Beleuchtung treffen Treppennutzer gewisse eigene Sorgfaltspflichten
Auch die vorgetragene unzulängliche Beleuchtung führe zu keinem Schadenersatzanspruch. Auch bei unzureichender Beleuchtung obliegen dem Treppenbenutzer selbst auch gewisse Sorgfaltspflichten. Sollte die Beleuchtung nicht ausreichend gewesen sein, hätte er Abstand davon nehmen müssen, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2010
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 10788
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