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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Treppengeländer“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.08.2023
- 3 O 294/22 -
Landgericht Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz in Hotel
Deliktische Sorgfaltspflichten verlangen keine absolute Sicherheit
Verstößt der Betreiber eines Hotels gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn die Treppe zu den Gästezimmern nur einen Handlauf besitzt und die einzelnen Treppenstufen mit Teppichflicken belegt sind? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten.
Der Beklagte betreibt in einem Moselort ein Hotel, in welchem die Klägerin mit ihrem Ehemann im Juni 2020 einen siebentägigen Aufenthalt gebucht hatten. Das Zimmer der Klägerin befand sich im zweiten Stock und war über eine Holztreppe zur erreichen. Die Holztreppe zeigt im Fußbereich eine Kurve auf und hat auf der rechten Seite einen Handlauf. Die einzelnen Treppenstufen sind zudem mit einem Teppichflicken belegt. Am dritten Tag des Aufenthalts wollte die Klägerin einen Spaziergang unternehmen. Beim Hinabsteigen der Treppe stürzte die Klägerin und zog sich einen Bruch des linken Fußes mit mehreren Frakturen zu. Die Klägerin musste mehrmals operiert... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.05.2022
- 67 S 30/22 -
Anspruch des Mieters auf Installation von Handläufen im Treppenbereich eines Townhouses
Kenntnis des Mieters von fehlenden Handläufen zum Mietbeginn unerheblich
Der Mieter eines Townhouses hat gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Anspruch auf Installation von Handläufen im Treppenbereich. Dass der Mieter bei Mietbeginn Kenntnis von den fehlenden Handläufen hatte, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter eines Townhouses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte unter anderem darauf, dass in den Treppenbereichen des Hauses Handläufe angebracht werden. Der Vermieter hielt den Anspruch für nicht gegeben. Denn zum einen sei nicht vereinbart worden, dass die Treppenbereiche mit Handläufen versehen sind. Zum anderen habe der Mieter das... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 09.09.1999
- 3 O 153/99 -
Kein Schadensersatz wegen Ausrutschens auf mit nassem und glitschigem Laub bedeckter Holztreppe ohne Geländer
Betreten auf eigene Gefahr aufgrund deutlicher Erkennbarkeit der Verkehrsunsicherheit
Ist deutlich erkennbar, dass eine Holztreppe ohne Geländer mit nassem und glitschigem Laub bedeckt ist, so geschieht das Betreten der Treppe auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausrutschens besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau befand sich in den frühen Morgenstunden eines Tages im Oktober 1998 auf einen für die Öffentlichkeit freigegebenen unbefestigten Weg. Dabei passierte sie eine Holztreppe. Diese war nicht mit einem Geländer versehen. Zudem befand sich auf der Treppe nasses und glitschiges Laub. Die Frau betrat die Treppe und glitt auf der vorletzten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 12.04.2018
- 771 C 91/17 -
Abbeizen von farblich lackierter Haustür und Handlauf des Treppengeländers bedarf Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Entfernung des Farbanstrichs stellt erhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbilds dar
Ein Beschluss über das Abbeizen der farblich lackierten Haustür und des Handlaufs des Treppengeländers erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn durch die Entfernung des Farbanstrichs das optische Erscheinungsbild erheblich verändert wird. In diesem liegt nämlich eine mit einer Beeinträchtigung verbundene bauliche Veränderung vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung in Berlin mehrheitlich beschlossen, dass die Haustür, die Hoftür und der Handlauf des Treppengeländers des Altbaus entlackt werden soll. Die beiden Türen war seit dem Jahr 1984 außen in einem dunklen Rotton und innen in hellgrau lackiert. Der Handlauf war ebenfalls hellgrau lackiert.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.09.2013
- 454 C 13676/11 -
Frisch geputztes Treppenhaus: Mieter hat nach Sturz auf erkennbar nasser Treppe keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Rutschgefahr aufgrund des Putzmittelgeruchs und Wahrnehmbarkeit der Nässe auf dem Boden eindeutig zu erkennen
Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, trägt bei einem Sturz selbst die Schuld und hat weder Anspruch auf Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 51 jährige Kläger ist Mieter einer Wohnung in München. Am 3. Juli 2009 stürzte er im Treppenhaus. Ursache des Sturzes war, dass der Boden des Treppenhauses kurz zuvor gereinigt worden und deshalb rutschig war. Warnschilder waren angeblich nicht aufgestellt. Der Mann erlitt eine dislozierte Humerusfraktur rechts und musste noch am... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 04.03.2010
- 9 C 308/09 -
Durch Katze verursachte Kratzspuren begründen Haftung des katzenhaltenden Mieters
Eigentumsbeschädigung durch natürliches Verhalten einer Katze
Verursacht eine Katze im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens Kratzspuren an dem Handlauf eines Treppengeländers, so muss für diese Beschädigung der Halter der Katze aufkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ die Katze einer Mieterin im Rahmen ihrer Kletterversuche auf dem Handlauf des Treppengeländers Kratzspuren von bis zu 2,5 mm Tiefe. Der Vermieter ließ diese Beschädigungen reparieren, wodurch ihm Reparaturkosten von fast 4.170 EUR entstanden. Nach einem Abzug "neu für alt" verlangte er fast 3.000 EUR von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 06.11.2012
- 11 O 235/11 -
LG Coburg zur Frage der Verkehrssicherungspflicht auf der Treppe zu einer Arztpraxis
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers umfasst nur Beseitigung schwer erkennbarer bzw. nicht rechtzeitig erkennbarer Gefahren
Ein Hauseigentümer ist im Zuge seiner Verkehrssicherungspflicht nur dazu angehalten diejenigen Gefahren zu beseitigen bzw. davor zu warnen, die ein sorgfältiger Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann. Stürzt der Benutzer einer Treppe beim Verlassen eines Treppenhauses, obwohl er bereits beim Betreten des Hauses gemerkt hat, dass das Treppenhauslicht nicht funktioniert, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da ein sorgfältiger Benutzer sein Verhalten in zumutbarer Weise auf die Gegebenheiten hätte einstellen können.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte die Klägerin im Mai 2010 nach Besuch einer Arztpraxis im ersten Stock auf der letzten Stufe der Treppe zum Erdgeschoss. Dabei verletzte sie sich am Knöchel und brach sich das Fersenbein.Die Klägerin behauptete, dass das Treppenhauslicht nicht funktioniert hätte. Die natürliche Belichtung sei unzureichend gewesen. Sie hätte deshalb... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 31.10.2012
- 215 C 116/10 -
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Sturz auf der Treppe zum U-Bahnhof bei Schneeglätte
Reinigung des U-Bahn-Zugangs im Drei-Stunden-Rhythmus nicht ausreichend
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat entschieden, dass bei Schnee und Eis eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus bei der intensiven Nutzung eines U-Bahn-Zugangs zu wenig ist. Stürzt ein Passant bei der Nutzung der nicht ausreichend gereinigten und gestreuten Treppe hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dennoch müssen auch die Fußgänger ihren Anteil für die eigene Sicherheit leisten und beim Begehen der Treppe vorhandene Handläufe benutzen, um einen Sturz zu vermeiden.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte eine Fußgängerin im Januar 2010 bei Schneeglätte auf der Treppe zum U-Bahnhof Kurfürstendamm und verletzte sich dabei. Sie erlitt aufgrund des Unfalls Druck- und Belastungsschmerzen an weiten Teilen der linken Körperhälfte mit Bewegungseinschränkungen, eine Prellmarke am Hinterkopf, Beeinträchtigungen an der Hals- und Lendenwirbelsäule und der Hüfte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Jülich, Urteil vom 10.04.2012
- 4 C 85/11 -
Nicht verkehrssicheres Treppengeländer berechtigt zu einer Mietminderung
Mietminderung von 10 % angemessen
Ist das Treppengeländer in einem Wohnhaus nicht verkehrssicher, so darf der Mieter die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Jülich hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund eines defekten Treppengeländers minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Die Knieleistem des Geländers waren ausschließlich am oberen und unteren Ende mit dem Boden der Treppe verbunden. Die beiden Querholme im Verlauf des Geländers reichten nicht bis zur Treppenwange, sondern endeten frei schwebend oberhalb der Treppenstufen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.1997
- 1 U 75/95 -
Kommune trifft keine Pflicht zur ständigen Laubbeseitigung
Verkehrssicherungspflicht umfasst lediglich nicht zu erkennende Gefahren
Der Verkehrssicherungspflichtige muss Straßen und Wege nicht völlig gefahrlos halten. Es sind nur solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Fußgänger nicht erkennbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Kommune Schmerzensgeld wegen einer Sturzverletzung, die sie sich auf einem Verbindungsweg zwischen zwei Straßen zugezogen hatte. Der Weg war am Unfalltag mit Laub und Blattstengeln übersät gewesen. Die Klägerin behauptete, dass das Geländer seitlich des Weges teilweise zugewachsen und deshalb nicht benutzbar war. Aus sei sie... Lesen Sie mehr
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