Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 10.11.2015
- 159 C 9571/15 -
Baustelle am Strand stellt nicht immer Reisemangel dar
Reisenden bleibt bei rechtzeitigem Hinweis des Reiseveranstalters vor Reiseantritt Möglichkeit zur Umbuchung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Baustelle am Strand nicht als Reisemangel geltend gemacht werden kann, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt darauf hingewiesen hat und der Kunde die Möglichkeit zur Umbuchung hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls buchte über ein Internetportal für sich, seine Ehefrau und seine Tochter bei dem beklagten
Reisveranstalter wies vorab ausdrücklich auf Strandsanierung hin
Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Nach dem Vertrag sei ein hoteleigener
Reisveranstalter muss Kunden rechtzeitig informieren
Der
Kläger wäre Umbuchung noch möglich gewesen
Es gäbe keine Vorschrift, die es gebiete, den Reisenden bereits vor Vertragsschluss auf etwaige Reisehindernisse hinzuweisen. Vorliegend sei die Beklagte ihrer Hinweispflicht mit der Buchungsbestätigung vom 26. September 2014 nachgekommen, nachdem der Kläger die Reise am selben Tag gebucht hatte. Somit erfolgte der Hinweis auf das Reisehindernis so frühzeitig, dass dem Kläger noch eine Umbuchung möglich gewesen wäre, entschied das Gericht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22937
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22937
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.