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Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2013
- 224 C 27993/12 -
Kein Schadensersatz für eingeklemmten Daumen an automatischer Tür
Benutzer müssen sich aufgrund der Häufigkeit von eingesetzten Automatiktüren im Alltag über mögliche Gefahren selbst bewusst sein
Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht speziell bei automatischen Türen ist nur anzunehmen, wenn unerwartete atypische Funktionen vorliegen. Der Einsatz automatischer Türen ist Ausdruck des technischen Fortschritts und angesichts der Häufigkeit des Einsatzes im Alltag (Fahrstühle, Supermarkttüren) auch der Allgemeinheit geläufig. Der Benutzer muss daher auch selbst auf Gefahren aufpassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Münchner Ehepaar mit ihrer vierjährigen Tochter in einem Sozialbürgerhaus, um einen neuen Leistungsbescheid zu erhalten, da der vorangegangene abgelaufen war. Im Sozialbürgerhaus klemmte sich das Mädchen ihren Daumen in der automatischen Zugangstür zur Eingangshalle innerhalb des Gebäudes an der Scharnierseite der
Eltern verlangen Schmerzensgeld aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflichten seitens der Landeshauptstadt
Die Eltern verlangten daraufhin von der Landeshauptstadt München ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.500 Euro. Schließlich habe diese ihre
Landeshauptstadt weist Vorwurf der verletzten Verkehrssicherungspflichten zurück
Die Mutter sei zweimal darauf hingewiesen worden, dass sie auf ihre spielende Tochter aufpassen müsse. Eine Verletzung der
Gericht verneint Anspruch auf Schmerzensgeld
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München, zu dem die Eltern Klage erhoben, wies diese ab. Ein Schmerzensgeldanspruch bestehe nicht. Die Beklagte habe keine
Der Begriff der
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ist nur bei unerwarteten atypischen Funktionen anzunehmen
Die Verletzung einer
Kindsmutter wurde durch Mitarbeiter explizit auf Gefahren für das Kind durch das Spielen im Türbereich hingewiesen
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 16130
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