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Landgericht Coburg, Urteil vom 24.10.2012
- 21 O 281/12 -
Kontroll- und Reinigungsabstände in Supermärkten von 15 Minuten ausreichend
Frau hat nach Ausrutschen auf Sahnefleck keinen Anspruch auf Schadensersatz
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten werden erhebliche Anforderungen an Ladenbetreiber gestellt. Wenn es dennoch zu einem Unfall kommt, haftet der Laden aber nicht automatisch. Ihm steht die Möglichkeit offen zu beweisen, dass er alles Erforderliche unternommen hat. Eine 100 prozentige Sicherheit kann realistischer Weise nicht gewährleistet werden. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2011 suchte die spätere Klägerin in der ihr bekannten Filiale eines Discounters nach Trinkjogurt. Dazu lief sie die Kühltheke entlang und rutsche dort mit dem Fuß weg und kam zu Fall. Bei dem
Böden müssen regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden
Das Landgericht kam nach durchgeführter Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Klägerin auf einem Fleck Sahne vor der Kühltheke ausgerutscht ist. Eine Zeugin, die unmittelbar nach dem
Kontrolle unter Regalen oder schiebbaren Wägen in kurzen Abständen unzumutbar
Es war nicht mehr aufklärbar, ob ein Kunde nach der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2013
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Schmerzensgeldstreit wegen Ausrutscher über Fettfleck oder Gelbwurst im Supermarkt
(Amtsgericht München, Vergleich vom 11.11.2011
[Aktenzeichen: 271 C 18055/11]) - LG Coburg zur Haftung eines Supermarktbetreibers bei einem Sturz über einen abgestellten Rollcontainer
(Landgericht Coburg, Urteil vom 23.06.2009
[Aktenzeichen: 11 O 748/08])
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Dokument-Nr. 15397
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