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Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2018
- 433 C 777/18 -
Räumungsanspruch ohne Räumungsfrist bei ungenehmigtem Einzug in Wohnung
Nächtlicher Lärm und verursachter Wasserschaden begründen ebenfalls Räumungsanspruch
Ein Ehepaar, das sich ohne Wissen des Vermieters Zutritt zu einer von ihm vermieteten Wohnung verschafft habe, wurde nunmehr zur Herausgabe der Wohnung an den Vermieter verurteilt. Eine Gewährung von Räumungsfrist wurde dem Ehepaar versagt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Verfahren hatte die Klägerin die 26,33 qm große 1-Zimmer-Wohnung mit
Hausmeister informiert Vermieterin über "neue" Bewohner
Mit einem gleichwohl in ihren Besitz gelangten Schlüssel verschafften sich die Beklagten zu einem späteren Zeitpunkt ohne Wissen und ohne Kenntnis der Klägerin Zutritt zur Wohnung und wechselten das Türschloss aus. Die Klägerin wurde erst am 05.12.2017 durch den Hausmeister des Anwesens informiert, dass sich wieder Bewohner, nämlich das beklagte Ehepaar und ihre beiden Kinder, in der Wohnung aufhielten. Ein
Keine Rückgabe der Wohnung erfolgt
Der beklagte Ehemann versicherte gegenüber der Klägerin zunächst, dass er die Wohnung bis zum 13.12.2017, 17.00 Uhr zurückgebe, was jedoch nicht erfolgte.
Beklagte erkennen Auszugsverpflichtung an
Daraufhin forderte die Klägerin die Beklagten mit Anwaltsschreiben vom 19.12.2017 zur
Trotz zwischenzeitlichem Widerruf des Anerkenntnisses Beklagte zur Räumung verurteilt
Das Gericht verurteilte die Beklagten gemäß ihrem
Erlangungsinteresse der Klägerin außerordentlich hoch
"Eine
Unabhängig davon scheitert jedoch die Gewährung einer
Das Erlangungsinteresse der Klägerin an ihrer 26,33 qm großen 1-Zimmer Wohnung (...) ist außerordentlich hoch: Die Klägerin hat keinen
Weiterhin verursachen die Beklagten nächtlichen Lärm und haben einen Wasserschaden verursacht, was ebenfalls gegen die Gewährung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2018
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
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Dokument-Nr. 26202
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