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Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2013
- 483 C 33323/12 WEG -
Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten urinieren
Schäferhund darf nur angeleint, beaufsichtigt und mit Maulkorb auf Grundstück gehalten werden
Ein Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten einer Eigentümergemeinschaft urinieren. Zudem rechtfertigt ein aggressives Verhalten des Tieres einen Maulkorbzwang und die Pflicht, den Hund nur angeleint und unter Aufsicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück zu halten. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewohnten zwei Geschwister gemeinsam ein Haus in München-Allach. Die 51-jährige Schwester bewohnt den 1. Stock mit ihrem Ehemann und einem deutschen Schäferhund. Der 47-jährige Bruder bewohnt gemeinsam mit seiner Ehefrau das Erdgeschoß. Seit dem Jahr 2005 besteht die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Hund bellt Mitbewohner aggressiv an und verrichtet sein Geschäft im Gemeinschaftsgarten
Die beklagte Schwester lässt den
Bruder verklagt eigene Schwester
Da zwischen den Parteien der Streit nicht gütlich beigelegt werden konnte, verklagte der Bruder seine Schwester vor dem Amtsgericht München. Er beantragte unter anderem, seine Schwester zu verurteilen, dass sie es zu unterlassen hat, den
Aggressives Verhalten des Tieres rechtfertigt Maulkorbzwang
Der zuständige Richter am Amtsgericht München gab dem Bruder im Wesentlichen Recht. Die Schwester wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von jeweils 250.000 Euro verurteilt, es zu unterlassen, dass der
"Gassigehen" außerhalb des Grundstücks zumutbar
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger es nicht dulden müsse, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Hundekot und Gestank: Vermieter kann bei vertragswidriger Hundehaltung fristlos kündigen
(Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 10.03.2009
[Aktenzeichen: 4 C 171/08]) - Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei umherlaufen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008
[Aktenzeichen: 14 Wx 22/08])
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Dokument-Nr. 21283
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