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Amtsgericht Münster, Urteil vom 08.03.2011
- 3 C 4334/10 -
Messie-Syndrom: Vermieter kann "Messie" bei stark verschmutzter Wohnung und Geruchsbelästigungen fristlos kündigen
Geruchsbelästigung aufgrund verschmutzter Wohnung störte Hausfrieden nachhaltig
Kommt es aufgrund einer stark verschmutzten und unaufgeräumten Wohnung zu einer erheblichen Geruchsbelästigung, so stört der Mieter der Wohnung den Hausfrieden nachhaltig. Eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Abmahnung ist daher zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter eines Wohnhauses über eine starke
Fristlose Kündigung war wirksam
Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass die
Festhalten am Mietvertrag war unzumutbar
Der Vermieterin sei ein Festhalten am Mietvertrag nach Ansicht des Amtsgerichts nicht zuzumuten gewesen. Von ihr habe nicht verlangt werden können, dass sie Mietminderungen oder Kündigungen anderer Mieter hinnehmen musste.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (vt/rb)
- Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung aufgrund hohen Lebensalters des Mieters und Verbesserung der Hygiene unwirksam
(Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 24.10.1997
[Aktenzeichen: 2 C 0431/97]) - Messie-Syndrom: Zustellen der Wohnung rechtfertigt ohne konkrete Gefährdung oder Störung keine Kündigung des Mietverhältnisses
(Landgericht Münster, Urteil vom 16.09.2020
[Aktenzeichen: 01 S 53/20])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 372 WuM 2012, 372
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Dokument-Nr. 16511
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