Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2012
- 7 C 4687/11 -
Hausmeisterkosten als Betriebskosten: Garten- und Reinigungsarbeiten sind als Hausmeisterkosten umlagefähig
Keine Umlage der Kosten für Glühbirnenaustausch
Die Kosten für die vom Hausmeister ausgeführten Garten- und Reinigungsarbeiten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind jedoch die Kosten für den Austausch von Glühbirnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rechnete die Vermieterin gegenüber ihren Mietern über die
Kosten für Garten- und Reinigungsarbeiten umlagefähig
Das Amtsgericht Münster entschied, dass die Mieter die Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten zu tragen hatten. Denn zu den umlagefähigen Aufgaben eines Hausmeisters gehören die Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, einschließlich der Schneeräumung sowie die Gartenpflege und die Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Dies seien typische, üblicherweise anfallende körperliche Arbeiten eines Hauswarts und können daher als
Umlage der Kosten für Austausch der Glühbirne unzulässig
Dagegen habe die Vermieterin nach Ansicht des Amtsgerichts nicht die Kosten für den Austausch der Glühbirnen über die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (vt/rb)
- Betriebskosten: BGH zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 27/07]) - Betriebskosten: Kosten für Hausmeister dürfen nicht zu hoch sein
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.05.2006
[Aktenzeichen: 210 C 43/06])
Jahrgang: 2013, Seite: 61 WuM 2013, 61
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18052
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18052
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.