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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 04.12.2020
- 3 C 3973/20 -
Keine Geldentschädigung für Polizisten wegen Beleidigungen bei Einstellung des Strafverfahrens nach Zahlung einer Geldauflage
Geldauflage stellt ausreichende Kompensation für Persönlichkeitsrechtsverletzung dar
Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen schwerwiegender Beleidigungen besteht nicht, wenn es wegen der Zahlung einer Geldauflage durch den Täter zur Einstellung des Strafverfahrens kommt. In diesem Fall liegt eine ausreichende Kompensation der Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden klagte ein
Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtverletzung
Das Amtsgericht Stuttgart entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2021
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Kein Schmerzensgeld bei Beleidigungen eines Polizeibeamten
(Landgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 07.02.2013
[Aktenzeichen: 5 S 595/12]) - BGH: Beleidigende Äußerungen des Vermieters rechtfertigen kein Schmerzensgeld bei Kompensation durch Unterlassungstitel und Möglichkeit des Privatklageverfahrens
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2016
[Aktenzeichen: VI ZR 496/15])
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Dokument-Nr. 29768
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