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Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2016
- 7 Ca 415/15 -
Fristlose Kündigung wegen Morddrohung zulässig: "Ich stech' Dich ab"
Ernsthafte und nachhaltige Bedrohung des Vorgesetzten macht Weiterbeschäftigung unzumutbar
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Sachverhalt
Die
Anruf beim Vorgesetzen stellt erheblichen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar
Nach durchgeführter Beweisaufnahme, in der sowohl der
Die vom Kläger selbst in Zweifel gezogene eigene Prozessfähigkeit lag vor. Dies folgt aus dem Ergebnis eines hierzu eingeholten Sachverständigengutachtens.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2016
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- "Ich hau dir vor die Fresse": Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten gerechtfertigt
(Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 07.11.2012
[Aktenzeichen: 6 Ca 1749/12]) - Beleidigung des Arbeitgebers als "Wichser" rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2011
[Aktenzeichen: 2 Sa 232/11])
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Dokument-Nr. 23038
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