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Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.09.2019
- 3 Ca 642/19 -
Mitbringen des kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Abmahnung bzw. ordentliche Kündigung während Probezeit ausreichend
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeit erkrankten die
Arbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung für ungerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage insoweit statt und entschied, dass das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern erst mit Ablauf der 2-wöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit am 20. Februar 2019 beendet worden ist. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2019
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27831
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