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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitspflicht“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2019
- 5 AZR 578/18 -

Freistellung nach gerichtlichem Vergleich: Überstunden sind nicht automatisch abgegolten

Vergleich muss Ausgleich von Überstunden durch Freistellung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten als Sekretärin beschäftigt. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hatte, schlossen die Parteien im Kündigungsschutzprozess am 15. November 2016 einen gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des 31. Januar 2017 endete. Bis dahin stellte die Beklagte die Klägerin unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung frei. In diesem Zeitraum sollte auch der Resturlaub eingebracht sein. Eine allgemeine Abgeltungs- bzw. Ausgleichsklausel enthält der Vergleich nicht.... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.09.2019
- 3 Ca 642/19 -

Mitbringen des kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Abmahnung bzw. ordentliche Kündigung während Probezeit ausreichend

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungs­bedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeits­vertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeit erkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. Zunächst ging die Klägerin ihrer Arbeitstätigkeit für die Beklagte weiter nach, wobei sie jedoch ihre Kinder zeitweise... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019
- 9 AZR 315/17 -

Unbezahlter Sonderurlaub bleibt bei Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs unberücksichtigt

Arbeitnehmern steht nach durchgehend genommenem unbezahltem Sonderurlaub für Kalenderjahr mangels Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten seit dem 1. Juni 1991 beschäftigt. Die Beklagte gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31. August 2015 verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangt die Klägerin von der Beklagten, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2015
- 19 Ca 7448/14 -

Betriebs­ratsmit­glied kann trotz fehlenden Betriebs­ratsbe­schlusses angesichts von Arbeit­nehmer­beschwerden und bevorstehender Betriebsratssitzung Betriebsbegehung durchführen

Recht zur Freistellung zwecks Wahrnehmung von Betriebs­ratsauf­gaben besteht

Ein Betriebs­ratsmit­glied ist berechtigt, vor einer anstehenden Betriebsratssitzung eine Betriebsbegehung durchzuführen, um Beschwerden der Belegschaft nachzugehen. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob das Betriebs­ratsmit­glied freigestellt ist oder die Begehung durch einen Betriebs­ratsbe­schluss gedeckt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebsratsmitglied beabsichtigte innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main mit einem Kollegen zusammen im August 2014 eine Betriebsbegehung durchzuführen. Dabei sollte insbesondere in Anbetracht einer bevorstehenden Betriebsratssitzung Mitarbeiterbeschwerden nachgegangen werden. Dem Betriebsratsmitglied wurde jedoch mitgeteilt, dass... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013
- 10 AZR 325/12 -

Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung richtet sich nach betriebsüblicher Arbeitszeit

Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat

Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei der Beklagten als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezieht ein Jahresgehalt von ca. 95.000 Euro brutto. Nach dem Arbeitsvertrag muss die Klägerin "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig [...] werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. Im Herbst 2010 hatten sich... Lesen Sie mehr