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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2012
- 2 AZR 495/11 -
Telefonate im Operationssaal: Private Handynutzung eines Chefarztes während einer Operation rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Vorherige Abmahnung als milderes Mittel erforderlich
Führt ein Chefarzt während einer Operation private Telefonate mit seinem Handy, so rechtfertigt dies grundsätzlich keine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss als milderes Mittel zunächst die Abmahnung wählen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein
Fristlose, außerordentliche Kündigung war unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Chefarztes. Denn die
Fristlose Kündigung setzt wichtigen Grund voraus
Das Bundesarbeitsgericht führte zunächst aus, dass eine
Einzelfallabwägung erforderlich
Es habe eine Bewertung im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stattzufinden, so das Bundesarbeitsgericht weiter. Daher müsse in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abgewogen werden. Dabei seien vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen: das Gewicht und die Auswirkung der Vertragspflichtverletzung, die Schwere des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Ablauf (vgl. BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 323/10).
Mildere Mittel sind stets zu wählen
Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts komme eine
Vorherige Abmahnung war hier notwendig
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei es dem Arbeitgeber hier zuzumuten gewesen, den
Erhebliche Vertragspflichtverletzung lag vor
Das Bundesarbeitsgericht ging aber durchaus davon aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2011
[Aktenzeichen: 3 Sa 474/09]
Jahrgang: 2013, Seite: 954 NJW 2013, 954 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2013, Seite: 319 NZA 2013, 319
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Dokument-Nr. 15526
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