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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2017
- 5 AZR 424/16 -
BAG: Einhaltung des Mindestlohns durch Treueprämie als Teil der Vergütung
Treueprämie ist mindestlohnwirksam
Zahlt der Arbeitgeber neben der Grundvergütung noch eine Treueprämie als Teil der Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit, so ist die Prämie mindestlohnwirksam. Der Arbeitgeber kann daher durch die Zahlung einer Treueprämie den Mindestlohn einhalten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall zahlte die Betreiberin eines Schlacht- und Verarbeitungsbetriebes für Geflügel ihren Arbeitnehmern eine
Kein Anspruch auf Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies daher die Revision der Arbeitnehmerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf den
Treueprämie findet auf Mindestlohn Berücksichtigung
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei die gezahlte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 27.11.2015
[Aktenzeichen: 12 Ca 1578/15] - Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 24.05.2016
[Aktenzeichen: 3 Sa 711/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 2428 NJW 2017, 2428 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2017, Seite: 1073 NZA 2017, 1073
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Dokument-Nr. 25045
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