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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2018
- 7 AZR 92/17 -
BAG: Arbeitsverhältnis mit Producer einer Rundfunkanstalt kann befristet werden
Abwägung zwischen Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers und Auswirkung auf Rundfunkfreiheit
Das Arbeitsverhältnis mit einem Producer, der programmgestaltenden Einfluss hat, kann gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG befristet werden. Es kommt dabei aber auf eine Abwägung des Bestandschutzinteresses des Arbeitnehmers und den Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Arbeitnehmer seit Februar 2010 bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als Producer mit programmgestaltendem Einfluss auf das Kinderradioprogramm tätig. Das Arbeitsverhältnis war stets befristet, zuletzt bis Februar 2016. Zu einer weiteren
Arbeitsgericht gab Feststellungsklage statt, Landesarbeitsgericht wies sie ab
Während das Arbeitsgericht Leipzig der Feststellungsklage stattgab, wies sie das Landesarbeitsgericht Sachsen ab. Es hielt die
Bundesarbeitsgericht hält Zulässigkeit der Befristung für möglich
Das Bundesarbeitsgericht führt zum Fall aus, dass nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG ein
Abwägung zwischen Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers und Auswirkung auf Rundfunkfreiheit
Allerdings komme der
Zurückweisung des Falls an Landesarbeitsgericht aufgrund falscher Abwägung
Davon ausgehend erachtet das Bundesarbeitsgericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 10.03.2016
[Aktenzeichen: 6 Ca 3811/15] - Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 21.09.2016
[Aktenzeichen: 8 Sa 186/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 92 AfP 2019, 92 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 948 NJW 2019, 948 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 84 NJW-Spezial 2019, 84 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2019, Seite: 108 NZA 2019, 108
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Dokument-Nr. 28424
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