Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017
- 8 AZR 67/15 -
BAG: Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss Grund des Beschäftigungsendes berücksichtigen
Regelung zur Rückzahlung des gesamten Betrags aufgrund vom Arbeitgeber verschuldeten Kündigung unwirksam
Die Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. So ist eine Regelung dahingehend, dass der gesamte Darlehensbetrag auch bei einer allein vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung sofort verzinslich zurückzuzahlen ist, unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2012 erhielt ein
Arbeitsgericht bejaht Rückzahlungspflicht in Raten, Landesarbeitsgericht wies Klage vollständig ab
Während das Arbeitsgericht Detmold eine Rückzahlungspflicht lediglich in Raten bejahte, wies das Landesarbeitsgericht Hamm die Klage vollständig ab. Dagegen richtete sich die Revision der Arbeitgeberin.
Bundesarbeitsgericht verneint ebenfalls sofortige Rückzahlungspflicht des gesamten Darlehensbetrags
Das Bundesarbeitsgericht entschied gegen die Arbeitgeberin und wies daher die Revision zurück. Ein Anspruch auf sofortige Rückzahlung des gesamten Darlehens bestehe nicht. Die entsprechende Regelung in der Vereinbarung sei gemäß § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers
Die Regelung zur sofortigen Rückzahlung des Gesamtbetrags sei wegen unangemessener Benachteiligung
Beeinträchtigung der Arbeitnehmerinteressen
Demgegenüber werden die Interessen des Arbeitnehmers nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts beeinträchtigt. Er werde sehr häufig nur unter erheblicher Schwierigkeit praktisch umgehend einen neuen Kreditgeber finden, der zur Kreditgewährung bereit sei. Könne zudem die erforderliche Summe nicht aufgebracht werden, drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des ehemaligen Arbeitgebers.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Detmold, Urteil vom 05.03.2014
[Aktenzeichen: 3 Ca 862/13] - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.11.2014
[Aktenzeichen: 14 Sa 463/14]
Jahrgang: 2018, Seite: 755 BB 2018, 755 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 212 NJW-Spezial 2018, 212 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 589 NZA 2018, 589
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26830
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26830
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.