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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.05.2010
- 9 AZR 184/09 -
Arbeitgeber kann wegen unrichtiger Auskunft zu Schadensersatz verpflichtet werden
Arbeitnehmer muss einen ihm durch die Pflichtverletzung des Arbeitgebers entstandenen Nachteil nachweisen
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der 1944 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit 1991 beim beklagten Land in der Bauverwaltung beschäftigt. Er wurde seit 1. Dezember 2001 nach der
Für Bewährungsaufstieg notwendige Bewährungszeit bei Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell nicht gegeben
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Revision des beklagten Landes führte vor dem Bundesarbeitsgericht zur Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts. Während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell wird die für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2010
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2009
[Aktenzeichen: 10 Sa 2021/08]
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Dokument-Nr. 9599
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