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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.07.2015
- II R 32/14 und II R 33/14 -
Bremische Tourismusabgabe und Hamburger Kultur- und Tourismustaxe verfassungsgemäß
Den Steuern zugrundeliegende Gesetze verstoßen nicht gegen Gleichheitssatz
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sowohl das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe als auch das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß ist.
Bei den Abgaben nach diesen Gesetzen handelt es sich um kommunale Aufwandsteuern, die nur für
Aufwand für privat veranlasste Übernachtungen kann Gegenstand einer kommunalen Aufwandsteuer sein
Der Bundesfinanzhof ging in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass der Aufwand für
Gesetze sehen ausreichend Überprüfungsmöglichkeiten von privat oder beruflich veranlassten Übernachtungen vor
Obwohl die für die Steuerpflicht erforderliche Unterscheidung zwischen
Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Die Aufwandsteuern verletzen schließlich nicht das Recht der Übernachtungsgäste auf informationelle Selbstbestimmung. Bei Übernachtungen in einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 21753
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