Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2014
- 2 K 169/13 und 2 K 252/13 -
Finanzgericht Hamburg: "Bettensteuer" verfassungsgemäß
Klage gegen Hamburgs Kultur- und Tourismustaxe abgewiesen
Die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe der sog. Bettensteuer wird vom Finanzgericht Hamburg nicht geteilt, daher werden zwei Musterklagen abgewiesen.
Hamburg hat - dem Vorbild anderer Städte folgend - zum 1.1.2013 eine
Hoteliers halten Bettensteuer in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig
Kläger im hier vorliegenden Fall sind zum einen eine Aktiengesellschaft, die ein 5-Sterne Hotel betreibt, und zum anderen die Inhaberin eines kleineren, am Stadtrand gelegenen Hotels. Beide haben sich an das Finanzgericht Hamburg gewandt, weil sie die „Bettensteuer“ in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig halten. Sie sei eine zweite und damit unzulässige Umsatzsteuer und verstoße zudem gegen den Gleichheitssatz sowie die Berufsfreiheit.
Bettensteuer in wesentlichen Punkten von Umsatzsteuer zu unterscheiden
Das Finanzgericht hält die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18097
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18097
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.