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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2014
- VI R 57/11, VI R 52/11 und VI R 78/12 -
Bundesfinanzhof zur Einkommensteuerpauschalierung nach § 37 b EStG
Geschenke aus betrieblichem Anlass können bei dem Unternehmen zu einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen führen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind.
Geschenke aus betrieblichem Anlass, die ein
Geschenke fließen dem Empfänger im Rahmen einer der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsart zu
Die bisher ungeklärte und von den Finanzgerichten auch unterschiedlich beurteilte Frage, ob § 37 b EStG voraussetzt, dass die Zuwendungen oder
§ 37 b EStG erweitert nicht den steuerrechtlichen Lohnbegriff
Im ersten vom BFH entschiedenen Streitfall (VI R 57/11) hatten nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 17501
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