wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.01.2009
4 StR 117/08 -

Schwarzfahren: Erlangen von Beförderungs­leistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen

Überwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich

Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei den Eindruck erweckt, er besitze einen gültigen Fahrausweis, macht sich nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar. Ein Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob sich ein Schwarzfahrer bereits dadurch nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar macht, wenn er ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei hofft nicht aufzufallen bzw. den Anschein erweckt er besitze einen gültigen Fahrausweis.

Erlangen der Beförderungsleistung durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs mache sich nach § 265 a StGB strafbar, wer die Beförderungsleistung durch ein unauffälliges Vorgehen erlangt. Nicht erforderlich sei das Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen. Denn nach seinem Wortsinn beinhalte der Begriff der "Erschleichung" lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg. Danach sei unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechendes Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 53, Seite: 122 BGHSt 53, 122 | Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2009, Seite: 278
DAR 2009, 278
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 1091
NJW 2009, 1091
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2009, Seite: 153, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
NJW-Spezial 2009, 153 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2009, Seite: 211
NStZ 2009, 211
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2009, Seite: 299
NZV 2009, 299
 | Zeitschrift: RechtsprechungsÜbersicht (RÜ)
Jahrgang: 2009, Seite: 234
RÜ 2009, 234

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18557 Dokument-Nr. 18557

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18557

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?