Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2012
- II ZR 55/11 -
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft grundsätzlich zulässig
Besondere Gründe für vorzeitige Wiederbestellung nicht erforderlich
Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Vorstandsmitglied vorzeitig wiederbestellt werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mitglied des Aufsichtsrats einer
LG verneint, OLG bejaht Nichtigkeit der Wiederbestellung der beiden Vorstandsmitglieder
Der Kläger hat beantragt festzustellen, dass die Aufsichtsratsbeschlüsse über die Wiederbestellung der beiden Vorstandsmitglieder nichtig sind. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben. Nach seinen Feststellungen wurden die Beschlüsse über die vorzeitige Wiederbestellung für fünf Jahre vor dem Hintergrund von Streitigkeiten zwischen den Familienstämmen gefasst, um für den am nächsten Tag von der
Vorzeitige Wiederbestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich
Nach § 84 Abs. 1 AktG* dürfen Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt werden; über eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit darf der
BGH bejaht vorzeitige Wiederbestellung auch ohne besondere Gründe
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach § 84 Abs. 1 AktG eine Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung auch ohne besondere Gründe zulässig ist. Sowohl die Gesetzgebungsgeschichte als auch der Sinn und Zweck des § 84 Abs. 1 AktG lassen diese Möglichkeit zu. Entscheidend ist danach, dass der
Erläuterungen
* - § 84 Abs. 1 AktG - Bestellung und Abberufung des Vorstands:
Vorstandsmitglieder bestellt der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.04.2010
[Aktenzeichen: 2 HK O 89/09] - Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 03.02.2011
[Aktenzeichen: 4 U 76/10]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13830
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13830
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.