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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
- III ZR 326/12 -
Glatteisunfall: Sturz aufgrund erkennbarer Glätte begründet nicht zwangsläufig überwiegendes Mitverschulden
Haftungsausschließendes überwiegendes Mitverschulden nur bei unvertretbarer Sorglosigkeit
Erkennt ein Fußgänger die Gefahr durch Glatteis und begibt er sich dennoch in Gefahr, so begründet dies allein noch kein überwiegendes Mitverschulden am nachfolgenden Sturz. Ein solches haftungsausschließendes Mitverschulden kommt nur bei einer unverständlichen Sorglosigkeit des Geschädigten in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam eine Passantin an einem späten Nachmittag im Dezember 2010 im Bereich einer
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Landgericht Münster als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die beklagte Stadt zwar ihre
BGH: Anspruch auf Schadenersatz bestand
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Passantin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer
Haftungsausschließendes Mitverschulden lag nicht vor
Das Oberlandesgericht sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Passantin ein
Stadt setzte maßgebliche Ursache für Sturz
Es sei zudem insbesondere zu beachten gewesen, so der Bundesgerichtshof weiter, dass die Stadt durch die Verletzung ihrer Amtspflicht die maßgebliche Ursache für den
Überwiegendes Mitverschulden nur bei unverständlicher Sorglosigkeit
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Münster, Urteil vom 10.10.2011
[Aktenzeichen: 12 O 101/11] - Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.09.2012
[Aktenzeichen: I-11 U 94/11]
- LG Magdeburg: Stadt haftet zu 50 % wegen Verletzung der Streupflicht
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 08.09.2010
[Aktenzeichen: 10 O 458/10]) - Bei deutlich erkennbarer ungesicherter Glatteisfläche ist Fußgänger bei Unfall überwiegendes Mitverschulden zuzurechnen
(Landgericht Trier, Urteil vom 13.11.2003
[Aktenzeichen: 3 S 100/03])
Jahrgang: 2014, Seite: 86 DAR 2014, 86 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2013, Seite: 1064 GE 2013, 1064 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 970 MDR 2013, 970 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 534 NZV 2013, 534
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Dokument-Nr. 16738
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