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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.11.2018
- IV ZR 14/17 -
BGH: Privater Krankenversicherer muss Wartungskosten für computergesteuertes Kniegelenk einer Beinprothese erstatten
Austausch eines Gel-Liners als erstattungsfähige Wartungskosten
Ein privater Krankenversicherer muss die Wartungskosten für ein computergesteuertes Kniegelenk erstatten. Dazu gehören etwa die Kosten für den Austausch eines Gel-Liners. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2013 erhielt ein Mann eine
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Stuttgart wiesen die Klage ab. Das Landgericht folgte vollumfänglich der Begründung des Versicherers. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Revision ein.
Bundesgerichtshof bejaht Vorliegen eines Versicherungsfalls
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Nach Ansicht der Bundesrichter liege ein Versicherungsfall vor. Es sei zu beachten, dass in der Amputation des linken Beins des Klägers eine behandlungsbedürftige körperliche Beeinträchtigung liege. Dieser Versicherungsfall sei nicht nach der Erstversorgung des Klägers mit einer
Ausgetauschter Gel-Liner unterfällt Begriff "Beinprothese"
Zudem unterfalle der ausgetauschte Gel-Liner nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dem Begriff der "Beinprothese" gemäß des Krankenkostentarifs des Versicherers. Da sich die knapp gefasste Hilfsmittelliste des Tarifs auf wenige Gattungsbezeichnungen beschränkt und anders als etwa das in der gesetzlichen Krankenversicherung gebräuchliche Hilfsmittelverzeichnis keine weitergehende Aufschlüsselung dieser
Austausch des Gel-Liners unterliegt nicht Dreijahresregelung
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.04.2016
[Aktenzeichen: 50 C 5956/15] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: 4 S 160/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 34 MDR 2019, 34 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 855 NJW 2019, 855 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1498 VersR 2018, 1498
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Dokument-Nr. 28637
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