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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2015
- IV ZR 181/14 -
BGH: Kostenerstattung für Badeprothese bei unzuverlässigem Schutz der Hauptprothese durch Neoprenstrumpf
Badeprothese und Hauptprothese keine "Hilfsmittel gleicher Art" im Sinne der Versicherungsbedingungen
Ein Versicherungsnehmer kann von seiner privaten Krankheitskostenversicherung die Erstattung der Anschaffungskosten für eine Badeprothese verlangen, wenn die Hauptprothese nicht zuverlässig durch einen Neoprenstrumpf vor Wasser geschützt werden kann. Eine Badeprothese und eine Hauptprothese sind keine "Hilfsmittel gleicher Art" im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung die Erstattung der Anschaffungskosten für eine
Landgericht und Oberlandesgericht gaben Klage statt
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart gaben der Klage statt. Die
Bundesgerichthof verneint Anspruch auf Kostenerstattung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Ein Anspruch auf
Badeprothese und Hauptprothese keine "Hilfsmittel gleicher Art"
Der Bundesgerichtshof folgte jedoch den Ausführungen des Oberlandesgerichts, dass die Voraussetzung einer Gleichartigkeit zwischen Haupt- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 09.10.2013
[Aktenzeichen: 18 O 217/13] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.04.2014
[Aktenzeichen: 7 U 224/13]
- BSG: Beinamputierte Versicherte haben Anrecht auf Versorgung mit Badeprothesen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 2/08 R; B 3 KR 19/08 R; B3 KR 10/08 R]) - Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für spezielle Badeprothese nicht übernehmen
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012
[Aktenzeichen: L 5 KR 75/10]) - BGH: Privater Krankenversicherer muss Wartungskosten für computergesteuertes Kniegelenk einer Beinprothese erstatten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.11.2018
[Aktenzeichen: IV ZR 14/17])
Jahrgang: 2015, Seite: 1006 MDR 2015, 1006 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 8 NJW 2015, 8 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1119 VersR 2015, 1119 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 638 zfs 2015, 638
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