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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2020
- V ZR 110/19 -
BGH: Neubestellung eines WEG-Verwalters auf Eigentümerversammlung erfordert vorherige Information der Wohnungseigentümer über Angebote von Mitbewerbern innerhalb der Einladungsfrist
Mitteilung der Eckdaten der Angebote genügt
Soll auf einer Eigentümerversammlung über die Neubestellung eines Verwalters abgestimmt werden, so müssen die Wohnungseigentümer zuvor Informationen innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG über andere Angebote von Mitbewerbern erhalten. Dazu genügt die Mitteilung der Eckdaten der Angebote. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte auf einer Eigentümerversammlung im Februar 2018 über die Neubestellung des Verwalters entschieden werden. Erst auf der Versammlung erfuhren die
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Nürnberg als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth wiesen die Klage ab. das Landgericht vertrat die Ansicht, dass es genüge, wenn die in der Eigentümerversammlung vor der Beschlussfassung die Eckdaten der Alternativangebote bekannt gegeben und die
Bundesgerichtshof verneint rechtzeitige Information über Alternativangebote
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss der
Information über voraussichtliche Vertragslaufzeit und Vergütungsart
Zu den mitzuteilenden Eckdaten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 07.11.2018
[Aktenzeichen: 28 C 2010/18 WEG] - Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.03.2019
[Aktenzeichen: 14 S 7876/18 WEG]
- BGH: Bei Wahl mehrerer Verwalterkandidaten muss über jeden abgestimmt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2019
[Aktenzeichen: V ZR 324/17]) - Bei Bestellung eines WEG-Verwalters muss Laufzeit des Verwaltervertrags und Vergütung des Verwalters geregelt sein
(Landgericht Köln, Urteil vom 12.09.2019
[Aktenzeichen: 29 S 72/19])
Jahrgang: 2020, Seite: 749 GE 2020, 749 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 374 WuM 2020, 374
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Dokument-Nr. 28946
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