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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2021
V ZR 119/20 -

BGH: Computersimulation der Bebauungs­möglichkeit als Sollbeschaffenheit im Rahmen eines Grundstückskaufs

Bildliche Darstellung der Bebauungs­möglichkeit stellt öffentliche Äußerung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dar

Die Computersimulation der Bebauungs­möglichkeit kann gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit gehören. Denn die bildliche Darstellung der Bebauungs­möglichkeit stellt eine öffentliche Äußerung im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags stritten sich seit dem Jahr 2017 gerichtlich über Schadensersatzansprüche. Hintergrund dessen war, dass das Grundstück nicht so umgebaut werden konnte, wie dies im Rahmen einer Computersimulation zur Bebauungsmöglichkeit dargestellt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte nun unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Computersimulation zur Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehört.

Visualisierung der Bebauungsmöglichkeit als Sollbeschaffenheit

Der Bundesgerichtshof führte dazu aus, dass nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften gehören, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf. Dazu gehören etwa Angaben in einem Exposé oder auch eine Visualisierung, bei der es sich um eine bildliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeit für das gekaufte Grundstück handelt. Ein Käufer dürfe erwarten, dass er das Kaufobjekt entsprechend der Visualisierung bebauen kann.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.2018
    [Aktenzeichen: 334 O 69/17]
  • Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14.05.2020
    [Aktenzeichen: 10 U 30/18]
Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2021, Seite: 1361
GE 2021, 1361
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2021, Seite: 1327
MDR 2021, 1327
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2021, Seite: 810
NZM 2021, 810

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Dokument-Nr.: 31197 Dokument-Nr. 31197

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