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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2021
- V ZR 119/20 -
BGH: Computersimulation der Bebauungsmöglichkeit als Sollbeschaffenheit im Rahmen eines Grundstückskaufs
Bildliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeit stellt öffentliche Äußerung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dar
Die Computersimulation der Bebauungsmöglichkeit kann gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit gehören. Denn die bildliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeit stellt eine öffentliche Äußerung im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags stritten sich seit dem Jahr 2017 gerichtlich über Schadensersatzansprüche. Hintergrund dessen war, dass das Grundstück nicht so umgebaut werden konnte, wie dies im Rahmen einer
Visualisierung der Bebauungsmöglichkeit als Sollbeschaffenheit
Der Bundesgerichtshof führte dazu aus, dass nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.2018
[Aktenzeichen: 334 O 69/17] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14.05.2020
[Aktenzeichen: 10 U 30/18]
Jahrgang: 2021, Seite: 1361 GE 2021, 1361 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2021, Seite: 1327 MDR 2021, 1327 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2021, Seite: 810 NZM 2021, 810
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Dokument-Nr. 31197
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