Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008
- VIII ZR 295/07 -
BGH zur Verständlichkeit einer Betriebskostenabrechnung
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltlicher Richtigkeit
Eine Betriebskostenabrechnung muss keine Erläuterungen enthalten, die dem Mieter schon vor der Abrechnungserstellung aus anderer Quelle bekannt sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Ein Wohnungsbesitzer und die Verwaltung der Wohnanlage stritten über Jahre hinweg darum, ob denn die Abrechnungen formal korrekt seien. Das heißt: Ob man als durchschnittlich interessierter, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich gebildeter Zeitgenosse auch eine Chance habe, das zu verstehen, was da notiert war. Einzelne Positionen unter den Betriebskosten hätten diese Voraussetzung nicht erfüllt, behauptete der Kläger und weigerte sich, die geforderte Nachzahlung zu leisten. Daraufhin wurden die Nebenkosten dem Betroffenen in einem Anwaltsschreiben ausführlich erläutert. Im Folgejahr wurde die Abrechnung wieder nach demselben Schema erstellt, und der Wohnungsbesitzer war erneut nicht mit der Aufschlüsselung zufrieden.
Abrechnung für das zweite Jahr ist wirksam
Der Bundesgerichtshof bewertete das Vorgehen beider Jahre. Bei der Abrechnung des ersten Jahres seien tatsächlich gewisse Mängel festzustellen. Außerdem sei das erklärende Anwaltsschreiben zu spät nachgeschoben worden, um die Forderungen nach einer Nachzahlung noch durchsetzen zu können. Für das zweite Jahr gelte dies allerdings nicht, denn zwischenzeitlich habe ja der erläuternde Brief des Rechtsanwalts (zu der vorherigen Abrechnung) schon vorgelegen. Also war die Aufschlüsselung zu dem Zeitpunkt bekannt und die inhaltlich korrekten Betriebskosten mussten beglichen werden.
Werbung
BGB § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3, § 204 Abs. 1 Nr. 1
a) Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.
b) Allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung.
c) Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar (Fortführung des Senatsurteils vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258, unter II 1 b).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2009
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2009, Seite: 189 GE 2009, 189 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 37 IMR 2009, 37 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 196 MDR 2009, 196 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2009, Seite: 93 MietRB 2009, 93 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 283 NJW 2009, 283 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 78 NZM 2009, 78 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2009, Seite: 42 WuM 2009, 42
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8274
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8274
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.