die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „formelle Ordnungsmäßigkeit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2017
- VIII ZR 285/15 -
BGH: Unzulässige Zusammenfassung der Kostenpositionen Grundsteuer und Straßenreinigung in Betriebskostenabrechnung
Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung aus formellen Gründen
Die Kostenpositionen Grundsteuer und Straßenreinigung dürfen in einer Betriebskostenabrechnung nicht zusammengefasst werden. Andernfalls liegt ein formeller zur Unwirksamkeit der Abrechnung führender Verstoß vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen den Parteien eines Wohnraummietvertrages zu einem Rechtsstreit, weil die Vermieterin in einer Betriebskostenabrechnung die Kostenpositionen Grundsteuer und Straßenreinigung undifferenziert zusammenfasste. Die Vermieterin hielt dies für zulässig, da die Kosten von der Gemeinde erhoben und ihr gegenüber durch einen Bescheid abgerechnet wurden. Die Kostenpositionen seien daher sachlich eng verknüpft, was die Zusammenfassung rechtfertige. Zudem habe der Mieter durch eine Einsichtnahme der Belege erkennen können, welche Einzelbeträge auf die Grundsteuer und die Straßenreinigung entfielen. Sie habe überdies... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2016
- 115 C 448/15 -
Unzulässige Zusammenfassung der Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" in Betriebskostenabrechnung
Keine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung
Fasst der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 als "städtische Abgaben" zusammengefasst. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher die geforderte Nachzahlung zu leisten. Die Vermieter erhoben daraufhin Zahlungsklage.Das Amtsgericht Aachen entschied... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2016
- VIII ZR 93/15 -
BGH: Für formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung genügt Angabe eines umlagefähigen Gesamtbetrags
Angaben zu herausgerechneten nicht umlagefähigen Kostenanteilen sowie Erläuterung der angewendeten Rechenschritte nicht notwendig
Eine Betriebskostenabrechnung ist hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten" bereits dann formell ordnungsgemäß, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, herausgerechnete nicht umlagefähige Kostenanteile anzugeben oder die angewendeten Rechenschritte zu erläutern. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung erhielten im November 2012 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Diese wies eine Nachzahlung in Höhe von fast 900 Euro auf. Die Mieter weigerten sich der Nachzahlung nachzukommen und verwiesen zur Begründung darauf, dass aus der Nebenkostenabrechnung nicht hervorgehe, wie die Vermieterin auf den abgerechneten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
- VIII ZR 112/14 -
BGH: Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung bei Schätzung von Verbrauchswerten
Einhaltung der Anforderungen aus § 9 a Heizkostenverordnung unerheblich
Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es unerheblich, ob die angegebenen Verbrauchswerte auf einer Schätzung beruhen. Zudem ist unbeachtlich, ob die Schätzung den Anforderungen des § 9 a Heizkostenverordnung entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im Juli 2012 eine Betriebskostenabrechnung. Danach musste der Mieter einen Betrag von über 1.051,00 EUR nachzahlen. In der Abrechnung wurden sowohl die Heizkosten als auch die Warmwasserkosten geschätzt. Der Mieter war mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden. Seiner Meinung nach sei er nicht in... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2012
- VII ZB 36/10 -
Zur Identifizierung einer unleserlichen Unterschrift genügen individuelle, charakteristische Merkmale
Berufung kann mit "i.V." unterschrieben werden
Wird eine Berufungsschrift unleserlich unterschrieben, so genügt es dem Formerfordernis, wenn individuelle, charakteristische Merkmale die Wiedergabe des Namens erkennen lassen. Zudem kann die Berufung mit dem Zusatz "i.V." unterschrieben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte legte gegen ein ihm belastendes Urteil Berufung ein. Die Berufungsschrift enthielt am Ende einen maschinenschriftlichen Namenszusatz. Unmittelbar über diesem Text befanden sich an der für die Unterschrift vorgesehenen Stelle überwiegend unleserliche Schriftzeichen. Der Schriftsatz wurde von einem anderen Rechtsanwalt in Vertretung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2011
- 1 K 979/10.KO -
Anschlusszwang für Wohngrundstück an Abwasserkanal
Eigentümerin muss Anschluss an das öffentliche Kanalisationssystem hinnehmen
Die Eigentümerin eines am Ortsrand von Masburg gelegenen Wohnhauses muss ihr Grundstück an den Abwasserkanal der Verbandsgemeinde Kaisersesch anschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat die Verbandsgemeinde entschieden, dass das Wohnhaus der Klägerin, dessen Abwasser bislang noch in einer Grube gesammelt und sodann vom Grundstück abgefahren wird, an das öffentliche Kanalisationssystem anzuschließen sei. Die hierzu erforderliche Pumpanlage und eine Druckleitung seien von der Klägerin auf ihrem Grundstück herzustellen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008
- VIII ZR 295/07 -
BGH zur Verständlichkeit einer Betriebskostenabrechnung
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltlicher Richtigkeit
Eine Betriebskostenabrechnung muss keine Erläuterungen enthalten, die dem Mieter schon vor der Abrechnungserstellung aus anderer Quelle bekannt sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Ein Wohnungsbesitzer und die Verwaltung der Wohnanlage stritten über Jahre hinweg darum, ob denn die Abrechnungen formal korrekt seien. Das heißt: Ob man als durchschnittlich interessierter, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich gebildeter Zeitgenosse auch eine Chance habe, das zu verstehen, was da notiert war. Einzelne Positionen unter den Betriebskosten hätten diese Voraussetzung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2008
- VIII ZR 261/07 -
BGH zur Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung bei Jahr für Jahr wechselnden Flächen- und Verbrauchsangaben
Bei einer Betriebskostenabrechnung kann zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit unterschieden werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Betriebskostenabrechnung ist bereits dann formell richtig, wenn die in diesem Zeitraum angefallenen Betriebskosten as sich heraus verständlich abgerechnet wurden. Gleichwohl kann eine solche Abrechnung materiell (also inhaltlich) falsch sein, wenn sich auffällige Schwankungen und Abweichungen gegenüber den Ansätzen und Werten anderer Abrechnungszeiträume zeigen.
Der Kläger ist Vermieter einer von den Beklagten gemieteten Sechs-Zimmer-Wohnung in Berlin. Mit der Klage verlangt er Nachzahlung von Betriebskosten aufgrund von Nebenkostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 1998/1999 bis 2000 und 2002 bis 2004. Die Flächenangaben, die für die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten maßgeblich sind, wechselten in den jeweils auf ein Jahr... Lesen Sie mehr