die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abrechnungsfrist Betriebskosten (gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2016
- VIII ZR 152/15 -
BGH: Formularmäßige Verkürzung der Abrechnungsfrist auf zwei Monate führt nicht zum Ausschluss der Nachforderung im Falle einer verspäteten Abrechnung
Vermieter kann weiterhin Nachforderung aus Heizkostenabrechnung geltend machen
Wird durch eine Formularklausel im Mietvertrag die Frist zur Abrechnung der Heizkosten auf zwei Monate verkürzt, so stellt dies nicht zugleich eine Ausschlussfrist hinsichtlich etwaiger Nachforderungen dar. Der Vermieter kann daher auch bei einer verspäteten Abrechnung Nachforderungen geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Mieter einer Wohnung aufgrund des im Jahr 1980 geschlossenen Mietvertrags verpflichtet gewesen, einen monatlichen Heizkostenvorschuss zu bezahlen. Die Heizperiode lief vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres. Nach einer mietvertraglichen Regelung war die Vermieterin verpflichtet, "spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen". Im Oktober 2012 erhielten die Mieter die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2011/2012. Die sich daraus ergebende Nachforderung in Höhe von ca. 196 Euro weigerten sich die Mieter zu zahlen, da die Abrechnung verspätet erfolgt sei. Die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.10.2015
- 63 S 73/15 -
Verspätete Heizkostenabrechnung: Mieter muss Vermieter nicht auf Einhaltung der Abrechnungsfrist hinweisen
Vermieter mit Nachforderung ausgeschlossen
Der Mieter einer Wohnung ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er rechtzeitig die Heizkosten abrechnen soll. Ist die Heizkostenabrechnung daher verspätet erfolgt, ist der Vermieter mit der Nachforderung gemäß § 556 Abs. 2 Satz 3 BGB ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 947 EUR aus der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2012 konfrontiert. Die Mieter weigerten sich den Betrag zu zahlen, da die Abrechnung ihnen erst nach dem 31. Dezember 2013 zugegangen und somit verspätet war. Der Vermieter sah dies anders. Seiner Meinung nach haben die Mieter auf die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ribnitz-Damgarten, Urteil vom 11.12.2006
- 1 C 324/06 -
Kein fristgerechter Zugang der Betriebskostenabrechnung bei Einwurf in den Briefkasten am 31.12. um 18.30 Uhr
Mit Entleerung des Briefkastens zu dieser Zeit ist nicht zu rechnen
Wirft der Vermieter am 31.12. um 18.30 Uhr die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr in den Briefkasten des Mieters, so ist diese nicht mehr fristgerecht zugegangen. Denn mit einer Entleerung des Briefkastens zu dieser Zeit kann nicht gerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2005 machten die Vermieter einer Wohnung einen Nachzahlungsanspruch aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2003 geltend. Die Abrechnung wurde den Mietern der Wohnung am 31.12.2004 um 18.30 Uhr in den Briefkasten geworfen. Es bestand nachfolgend Streit, ob dies noch rechtzeitig war.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters korrigieren
Vorbehaltlose Guthabenerstattung ist kein Schuldanerkenntnis
Die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter stellt für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit sind die Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten in Gütersloh. Der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten, darunter auch Heiz- und Warmwasserkosten, sowie monatliche Vorauszahlungen vor. Im Juli 2007 erteilte die Beklagte den Klägern die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006. Die Abrechnung ergab ein Guthaben der Kläger in Höhe von 185,96... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008
- VIII ZR 295/07 -
BGH zur Verständlichkeit einer Betriebskostenabrechnung
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltlicher Richtigkeit
Eine Betriebskostenabrechnung muss keine Erläuterungen enthalten, die dem Mieter schon vor der Abrechnungserstellung aus anderer Quelle bekannt sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Ein Wohnungsbesitzer und die Verwaltung der Wohnanlage stritten über Jahre hinweg darum, ob denn die Abrechnungen formal korrekt seien. Das heißt: Ob man als durchschnittlich interessierter, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich gebildeter Zeitgenosse auch eine Chance habe, das zu verstehen, was da notiert war. Einzelne Positionen unter den Betriebskosten hätten diese Voraussetzung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2009
- VIII ZR 107/08 -
BGH: Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
Zur Post gegebener Brief ist kein Anscheinsbeweis für Zugang der Abrechnung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei einer Versendung auf dem Postweg die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB* geregelten Abrechnungsfrist von einem Jahr genügt, sondern die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss. Ferner hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, nach der bei zur Post gegebenen Briefen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung besteht.
Die Kläger waren Mieter einer von der Beklagten vermieteten Wohnung in Berlin. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangten die Kläger die Auszahlung eines Guthabens von 355,26 €. Die Beklagte machte ihrerseits eine Nachforderung in Höhe von 625,71 € aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 geltend. Mit dieser Forderung hat sie die Aufrechnung erklärt und wegen des die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2007
- 65 S 205/07 -
Eigentümerwechsel und Nebenkostenabrechnung: Alt-Vermieter muss zügig abrechnen
Entscheidung zur Abrechnung der Nebenkosten nach Verkauf des Hauses
Vermieter sollten auch nach einem Eigentümerwechsel einer Immobilie die noch fälligen Betriebskostenabrechnungen an ihre ehemaligen Mieter nicht zu lange hinauszögern. Andernfalls kann ihnen die komplette Rückerstattung der von den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Ein Mieter hatte in einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen geleistet, allerdings von dem Hausbesitzer nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Auch als die Immobilie an einen anderen Eigentümer verkauft wurde, rechnete der ehemalige Vermieter die Kosten nicht ab.Die Berliner Richter entschieden, dass der frühere... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.10.2007
- VIII ZR 261/06 -
BGH zur verspäteten Betriebskostenabrechnung, zur Heizkostenabrechnung, dem Anspruch des Mieters auf Installation einer neuen sparsameren Heizungsanlage und zur Abweichung der Wohnfläche vom Mietvertrag
BGH bestätigt seine Rechtsprechung zu Flächenabweichungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem Urteil vom 31.10.2007, VIII ZR 261/06 mit einigen grundsätzlichen Fragen des Mietrechts auseinandergesetzt. In der Entscheidung bestätigt der BGH seine Rechtssprechung der letzten Zeit zur Betriebskostenabrechnung bei vom Mietvertrag abweichender Wohnungsgröße. Außerdem hat sich mit der Frage der Modernisierung der Heizungsanlage, der Abrechnungsfrist der Betriebskosten und der Abrechung der Wasserkosten beschäftigt.
Nebenkostenabrechnung, Abrechnungsfrist, Wirtschaftlichkeitsgebot und viele andere Fragen beschäftigen den Bundesgerichtshof in der vorliegenden Entscheidung.Laut Mietvertrag waren die Kosten für Heizung und Warmwasser zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Wohnfläche zu verteilen. Dies ist im Fall aber nicht möglich, weil keine Messgeräte vorhanden sind. Deshalb... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.04.2008
- VIII ZR 84/07 -
BGH: Korrektur der Nebenkostenabrechnung nur innerhalb Jahresfrist
Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch Anerkenntnis des Mieters
Spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum müssen Vermieter Nebenkostenabrechnungen in korrekter und verständlicher Form dem Mieter übergeben (gesetzliche Abrechnungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB). Die Frist verlängert sich auch dann nicht, wenn zuvor eine unverständliche oder formal nicht korrekte Rechnung gestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn der Mieter sich in der Vergangenheit mit einer Nachzahlung einverstanden erklärt hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat, der Mieter aber zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2006
- VIII ZR 191/05 -
Verspätete Nebenkostenabrechnung gibt Mieter kein Rückforderungsrecht auf geleistete Abschlagszahlungen
Mieter kann aber weitere laufende Nebenkostenvorauszahlungen verweigern
Wer sich in einem laufenden Mietverhältnis befindet, kann seine Nebenkostenvorauszahlungen nicht zurück verlangen, wenn der Vermieter über die Nebenkosten verspätet abrechnet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im Fall waren die vom Vermieter erstellten Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2001 und 2002 unwirksam. Die Mieter verlangten daher insgesamt 2.638,30 EUR an Vorauszahlungen für diesen Zeitraum vom Vermieter zurück.Ihre Klage hatte allerdings vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Auch wenn die Nebenkostenabrechnungen unwirksam seien, hätten die Mieter keinen Anspruch... Lesen Sie mehr