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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2013
- VIII ZR 416/12 -
Mieter darf neutral dekoriert übernommene Wohnung nicht mit auffällig farbigem Anstrich zurückgeben
Vermieter darf für Beseitigung der für breite Mieterkreise nicht akzeptablen Art der Dekoration Schadenersatz verlangen
Ein Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und so an den Vermieter zurückgibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls waren von Anfang 2007 bis Juli 2009
Vermieter verrechnet Renovierungskosten mit Mietkaution
Die Klägerin hat nach teilweiser Verrechnung mit der von den Beklagten geleisteten Kaution Zahlung von 1.836,46 Euro nebst Zinsen begehrt. Die Beklagten haben widerklagend die Rückzahlung der zu Beginn des Mietverhältnisses geleisteten Kaution nebst Zinsen geltend gemacht.
Entscheidungen der Vorinstanzen
Das Amtsgericht hat Klage und Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagten unter Abweisung im Übrigen zur Zahlung von 874,30 Euro nebst Zinsen verurteilt; die Berufung der Beklagten hat es zurückgewiesen.
BGH bejaht Schadensersatzpflicht der Mieter
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
Erläuterungen
* - § 280 BGB:
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. [...]
§ 241 BGB
(1) [...]
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 10.02.2012
[Aktenzeichen: 2 C 176/12] - Landgericht Gießen, Urteil vom 07.11.2012
[Aktenzeichen: 1 S 71/12]
- BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheitsreparaturen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 50/09]) - BGH: Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 283/07]) - BGH zur Farbwahlklausel bei Wohnungsrückgabe: Mieter hat Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Wandfarbe - Wohnung muss nicht weiß sein
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 198/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 49 GE 2014, 49 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 1, Anmerkung: 5, Autor: Klaus Schach jurisPR-MietR 1/2014, Anm. 5, Klaus Schach | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2014, Seite: 360, Entscheidungsbesprechung von Volker Emmerich JuS 2014, 360 (Volker Emmerich) | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 78 MDR 2014, 78 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 143 NJW 2014, 143 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 72 NZM 2014, 72
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Dokument-Nr. 17119
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