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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2014
- VIII ZR 90/14 -
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion: Meistbietender hat Anspruch auf Schadensersatz
Angebot darf nicht ohne einen dazu berechtigenden Grund zurückgenommen werden
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern kann, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens bot am 17. Mai 2012 auf der Internet-Plattform
Beklagter sah sich zum Abbruch der Auktion berechtigt
Der Beklagte meint, er habe aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay
Die Versteigerung erfolgte auf der Grundlage der zu dieser Zeit maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
"§ 9 Nr. 11: Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Weitere Informationen. [...]
§ 10 Nr. 1 Satz 5: Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn, der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegende Geboten zu streichen."
Der Link "Weitere Informationen" in § 9 Nr. 11 führte u.a. zu folgenden Hinweisen:
"Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?
Wenn Sie einen Artikel auf der eBay-Website einstellen, geben Sie grundsätzlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab und sind für die Angebotsdauer dieses Angebots gebunden. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verloren geht.
Vor dem Beenden eines Angebots gilt:
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist. [...]"
Im Weiteren hieß es unter anderem:
"Angebot läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten. [...]"
OLG verurteilt Beklagten zur Zahlung 8.500 Euro Schadensersatz
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht den Beklagten zur Zahlung von
BGH bejaht Schadensersatzanspruch des Klägers
Der Bundesgerichtshof entschied, dass dem Kläger ein Anspruch auf
Gründe zur berechtigten Rücknahme des Angebots lagen nicht vor
Das Verkaufsangebot war aus Sicht des an der Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es nur unter dem Vorbehalt einer gemäß § 9 Nr. 11, § 10 Nr. 1 Satz 5 der eBay-AGB berechtigten Angebotsrücknahme stand. Wie das Berufungsgericht zutreffend festgestellt hat, lag keiner der dort benannten Gründe zur
Erläuterungen
* - § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
[...]
(3)
§ 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.01.2013
[Aktenzeichen: 7 O 6876/12] - Zulässige vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: 12 U 336/13])
- Verkäufer ist bei unberechtigt abgebrochener eBay-Auktion schadensersatzpflichtig
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014
[Aktenzeichen: 28 U 199/13]) - BGH: Kein Kaufvertragsschluss bei vorzeitiger berechtigter Beendigung einer eBay-Auktion
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 63/13]) - eBay-Auktion vorzeitig beendet: Verkäufer muss Höchstbietendem Schadensersatz leisten
(Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: 11 C 1881/11])
Jahrgang: 2015, Seite: 152, Entscheidungsbesprechung von Holger Radke jM 2015, 152 (Holger Radke) | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 139 MDR 2015, 139 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2015, Seite: 167 MMR 2015, 167 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 1009 NJW 2015, 1009
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Dokument-Nr. 19306
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