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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.06.2011
- VIII ZR 91/10 -
BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung
Kündigung aus wichtigem Grund wegen andauernder verspäteter Entrichtung der Mietzahlung gerechtfertigt
Eine andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter stellt eine so gravierende Pflichtverletzung dar, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB* rechtfertigt.
Die Beklagten zu 1 bis 3 des zugrunde liegenden Falls sind seit 2005
Wiederholt verspätetet entrichtete Mietzahlung stellt gravierende Pflichtverletzung dar
Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das die andauernde und trotz wiederholter
Verjährungsfrist für Rückforderungsanspruch der unzulässig hohen Kaution beginnt mit Zahlung derselbigen
Ferner hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch des Mieters wegen der drei Monatsmieten übersteigenden Kaution mit der Zahlung der überhöhten Kaution beginnt. Der Verjährungsbeginn setzt nicht voraus, dass dem
Erläuterungen
* - § 543 BGB:
Außerordentliche fristlose
(1) Jede Vertragspartei kann das
(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die
1.eine Frist oder
2.die sofortige
3.der
** - § 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der
(2) (…)
(3) Der
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Wangen, Urteil vom 07.07.2009
[Aktenzeichen: 4 C 90/09] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.03.2010
[Aktenzeichen: 13 U 136/09]
- Fristlose Kündigung: Bei unpünktlicher Mietzahlung kann der Vermieter kündigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2006
[Aktenzeichen: VIII ZR 364/04]) - Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen durch das Sozialamt unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.10.2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 64/09])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2011, Seite: 260 DWW 2011, 260 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2011, Seite: 1013 GE 2011, 1013 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 310 IMR 2011, 310 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 2570 NJW 2011, 2570 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 625 NZM 2011, 625 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 469 WuM 2011, 469 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 783 ZMR 2011, 783
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Dokument-Nr. 11742
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