Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.09.2013
- X II ZB 526/12 -
Keine Eintragung von akademischen Graden in Personenstandsregistern
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
In Personenstandsregistern ist der akademische Grad nicht einzutragen. In der Nichteintragung liegt auch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater eines Kindes beantragte beim Standesamt die
Keine Eintragung des Doktors im Geburtenregister und Geburtsurkunde
Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Vater. Er habe keinen Anspruch auf
Keine Eintragung aufgrund Gewohnheitsrecht
Zwar sei es richtig, so der Bundesgerichtshof weiter, dass früher
Verwaltungsvorschrift bestätigt Ergebnis
Zudem lassen sich aus den Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine Hinweise auf eine
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Darüber hinaus werde der Vater durch die Nichteintragung des akademischen Grades in das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Regensburg, Beschluss vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: UR III 1/12] - Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2012
[Aktenzeichen: 11 W 1282/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 1885 FamRZ 2013, 1885 | Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax)
Jahrgang: 2014, Seite: 19 FGPrax 2014, 19 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2014, Seite: 37 FuR 2014, 37 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1350 MDR 2013, 1350 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 387 NJW 2014, 387
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17034
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.